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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Fahrspaß
12.04.2006, 10:36 Uhr
Wann kann ich anzeigen?
Kann ich einen Autofahrer anzeigen, wenn bspw. bei einem Stau auf dem Standstreifen mit 100 km/h überholt wird? Oder ist das "nur" eine Ordnungswidrigkeit, die nicht angezeigt werden kann? Bin normalerweise nicht der Mensch, der gleich andere anzeigt, aber wenn dadurch Menschenleben gefährdet werden, hätte ich gute Lust dazu.
DaRealAd
12.04.2006, 10:38 Uhr
zu: Wann kann ich anzeigen?
Es ist zwar nur eine Ordnungswidrigkeit, aber trotzdem kannst du sie anzeigen wenn du willst.
Du solltest aber den Fahrer ausreichend gut beschreiben können.
durbanZA
12.04.2006, 11:05 Uhr
zu: Wann kann ich anzeigen?
Aber die Behörden sind verpflichtet, dem nachzugehen. Es gibt Leute, die machen da ein tolles Hobby draus!
Sören
12.04.2006, 11:31 Uhr
zu: Wann kann ich anzeigen?
Die Behörden sind nicht verpflichtet, allen Anzeigen nachzugehen.
Ich würde aber Vergehen, die gefährlich sind, zur Anzeige bringen. Selbst, wenn man den Fahrer nicht identifizieren kann, kann es sein, daß bei dem Fahrzeug schon mehrere Anzeigen vorliegen und es wenigetens zu einem Fahrtenbuch kommt.
twinturbo
12.04.2006, 11:58 Uhr
zu: Wann kann ich anzeigen?
auf die idee, sowas anzuzeigen, kann man auch nur in deutschland kommen...
macht euch mal locker! wenn einer auf dem standstreifen an euch vorbeifährt, stört das doch nicht. ich finde es zwar auch kacke, aber so lange so einer nicht meinen rückspiegel absäbelt, ist es mir persönlich egal. wenn er durch den käse einen unfall verursacht, ist er ohnehin dran.
Lizzard
12.04.2006, 12:43 Uhr
zu: Wann kann ich anzeigen?
Ich seh das genauso wie twinturbo...
Nur weil er mit 100 Kmh vorbeifährt gefährdet er noch lange keine Menschenleben.
Auf der Standspur hat sowieso niemand was zu suchen.
Zudem bezweifel ich, dass der Gute 100 drauf hatte. Wenn man im Stau steht, sieht so vieles schneller aus...
Wenn du 300 fährst, fegst du teilweise mit 160 Kmh mehr auf der Nadel an Autos vorbei.
Wobei man solche Aktionen nur starten sollte, wenn wirklich kein Fahrzeug vor den Überholenden fährt.
Lizzard
12.04.2006, 18:54 Uhr
zu: Wann kann ich anzeigen?
Ich will damit nur sagen, dass davon keine große Gefahr ausgeht.
Jeder der auf die Standspur will, tut dies auch ohne Berechtigung. Die gefährden daher auch Menschenleben, könnte ja ein Rettungsfahrzeug von hinten kommen?! (Ich gehe davon aus, dass beim Einordnen auf die Standspur nicht geschaut wird...)
Kommt eine Unfallstelle oder Pannenfahrzeug auf der Standspur, kann man selbst aus 100 noch bremsen ohne jemanden zu gefährden.
Zudem will ich an dieser Stelle nochmals wiederholen, dass der Typ keinesfalls 100 gefahren sein kann. Falls doch, kannst du so schnell kein ziviles Fahrzeug, von einen Einsatzwagen unterscheiden...
Wirkt alles bisschen unrealistisch
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf eine Gefahrstelle
Auf eine Kreuzung
Auf eine Erste-Hilfe-Station
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen
Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang
Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden
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