Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern condomat
13.04.2006, 13:54 Uhr

Falsch geparkt :-(

Guten Nachmittag,

vorhin war ich in der Leipziger Innenstadt unterwegs, verlies mein Fahrzeug nur für ca. 30 Minuten. Ein Knöllchen steckte am Scheibenwischer. Das war nur so allgemein formuliert, und dass ich in den nächsten Tagen bescheid bekommen würde.
Der Fahrzeughalter bin ich, angemeldet ist es als Zweitwagen bei meiner Mutter. Sie bekommt jetzt den netten Brief, zahlen darf allerdings ich. :-(
Ich stand mit vielen anderen Autos, die auch ein Knöllchen hatten, vor einem Hochhaus. Ich hatte ordnungsgemäß geparkt, auch ein Parkticket gekauft und ordnungsgemäß hinter die Windschutzscheibe gelegt.
Jedoch fiel mir dann bei genauerer Betrachtung etwas auf: Der Parktautomat und die Hinweistafel (Parken mit Ticket von 9 bis 18 Uhr erlaubt) war auf der anderen Straßenseite. Auf der Seite wo ich stand mit dem Auto, stand kein Schild.
Es gab aber doch eines, was ich leider zu spät sah, und was deutlich machte, dass auf der Seite wo ich stand nur Anwohner parken dürfen.
Schöne Scheiße aber auch.

Wie hoch wird das Bußgeld sein, weiß das jemand?
Vielen Dank für eure Hilfe!

MfG

condomat

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
13.04.2006, 15:11 Uhr

zu: Falsch geparkt :-(

Damit wir in Zukunft auch was zu tun haben: Verstoßen hast Du evrmutlich gegen § 12 Abs. 3 Nr. 8e:
"Das Parken ist unzulässig, soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist:
Parkplatz (Zeichen 314) mit Zusatzschild"

Riecht förmlich nach einem Verwaarnungsgeld von 10 Euro gegen den Halter.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
13.04.2006, 18:26 Uhr

zu: Falsch geparkt :-(

>>>Sorry sonhol, war beschäftigt (in anderen Foren unterwegs :D).<<<

Wo denn? Jetzt komm mir nicht mit Radarfalle.de oder Ähnlichen ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
13.04.2006, 21:19 Uhr

zu: Falsch geparkt :-(

>>>Habe ich mich dort irgendwie verraten? Ich hoffe doch nicht! <<<

Keine Ahnung, war nur ne Vermutung, hehehe...
Ich treibe mich in keinen anderen Forum rum, als dieses hier. Hin und wieder bin ich höchstens mal in nen Forum über Technik und Computer, aber sonst war's das :-P

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
14.04.2006, 01:13 Uhr

zu: Falsch geparkt :-(

>>>Hier kommen mit Abstand auch die belustigsten Threads rein, da können sich andere Foren echt was abschneiden. <<<

Jop. Der Reiz an diesem Forum ist die Unterhaltung. Ich sitze hier oft breitgrinsend und lache dann sogar schonmal laut, wenn ich hier lese, hehehe :-D

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern condomat
14.04.2006, 01:33 Uhr

zu: Falsch geparkt :-(

Freut mich, wenn ihr euch amüsiert, aber wäre toll wenn wir mal auf das Thema zurück kommen.
Geht der Bußgeldbescheid an den Halter (Besitzer) des Fahrzeuges oder an denjenigen, auf den das Auto angemeldet ist?

Grüße

condomat

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern condomat
22.04.2006, 14:40 Uhr

zu: Falsch geparkt :-(

Genauso ist es eben nicht!
Der Bescheid für das Verwarnungsgeld geht an denjenigen, auf den das Fahrzeug angemeldet ist, und nicht an den Besitzer!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.04.2006, 15:25 Uhr

zu: Falsch geparkt :-(

Normalerweise wird für einen Verkehrsverstoß der Fahrzeugführer belangt und nicht der Halter. Daher muß beispielsweise bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessung der Fahrer per Phtoto, Video oder direkter Feststellung zweifelsfrei identifiziert werden.
Anders bei Verstößen, die den ruhenden Verkehr betreffen: Für Parkverstöße wird im allgemeinen der Fahrzeughalter belangt.

Mal etwas darüber hinaus; wie läuft das eigentlich mit Parkverstößen, die Punktebewährt sind, wie zB TB-Nr. 51a.3 BKat?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben

Einfach durchfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-003 / 3 Fehlerpunkte

Was muss regelmäßig gewartet werden, um zu hohen Kraftstoffverbrauch und übermäßigen Schadstoffausstoß zu vermeiden?

Zündanlage

Motor-Luftfilter

Vergaser oder Einspritzanlage

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie als Fahrer eines langsameren Fahrzeugs schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen?

Durch Ausweichen auf einen Parkstreifen oder in eine Haltebucht

Durch Warnen des Gegenverkehrs mit der Lichthupe

Durch Ausweichen auf den Seitenstreifen