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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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07.05.2006, 12:55 Uhr

Unfall

Hallo!
Ich hatte vor kurzem nachts einen Autounfall. Vor mir fuhr ein Taxi! Ich war recht dicht dahinter. Vor eienr Kreuzung blinkt das Taxi rechts und wird langsamer. Ich hatte es eilig und will links überholen. Doch plötzlich biegt das Taxi links ab und ich treffe es trotz Vollbremsung noch leicht hinten seitlich. Es entsteht eine Beule in der Seite, außerdem ist die Stoßstange etwas angebrochen(wobei ich nicht genau weiß, ob ich die überhaupt getroffen habe). Bei mir ist der Stoßfänger etwas eingedrückt und das Lüftungsgitter etwas angebrochen. Der Taxifahrer rief gleich die Polizei. Sie nahmen alles auf und ich habe erzählt wie es abgelaufen war. Dann meinte der Polizist sie wären nicht dabei gewesen und wir würden beide verwahnt, weil AUssage gegen Aussage stände. Der Taxifahrer wegen falschem Blinken und ich wegen zu wenig Sicherheitsabstand. Ich habe extra noch gefragt, ob ich wegen der Probezeit noch Probleme kriege und der Polizist meinte nein, da es sich nicht um ein Bußgeldverfahren handelt. Nun bekam ich gestern einen Brief, in dem als Ordnungswidrigkeit steht: "Sie haben bei unklarer Verkehrslage überholt. Es kam zum Unfall."
Hab eben im Bußgeldkatalog dazu gefunden, dass es 4 Pkt. 125 euro Strafe udn 1 Monat Fahrverbot gäbe. Dazu käme dann wohl ein Aufbausemianr udn 2 Jahre länger Porbezeit. Was soll ich nun machen? Der Taxifahrer hat doch eine Mitschuld, oder? Und was der Polizist gesagt hat, war ja völlig anders.

MFG Breezer

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Alex
07.05.2006, 12:58 Uhr

zu: Unfall

Die Polizisten können viel sagen wenn der Tag lang ist. Für dich ist nur verbindlich was der Richter sagt oder was in dem Brief steht den du wohl noch bekommen wirst.
Ja der Taxifahrer hat eine mitschuld, das hat aber nur was mit dem Schaden zu tun, die Probezeitfolgen bleiben, wegend einem Teil der Schuld trotzdem an dir hängen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-004

Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung das Reißverschlussverfahren anwenden

Dem Gegenverkehr Vorrang einräumen

Wenn Sie bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung auf dem linken fahren, haben Sie absoluten Vorrang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit einer Unterführung für Radfahrer

Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer

Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie beim Fahren gefahrlos feststellen, ob die Fahrbahn vereist ist?

Lenkung ruckartig hin- und her bewegen

Bei ganz langsamer Fahrt bremsen

Kräftig Gas geben