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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HBler
19.06.2006, 13:13 Uhr

Vatertagstour aufm Fahrrad

Ich habe nen Problem, ich habe letzten Vatertag mit Kumpels ne Tour gemacht und dabei auch viel getrunken. Aufm Rückweg wurde ich dann von der Polizei angehalten und mußte blasen, es wurden immerhin (ca) 1,65Promille. So richtig fahren konnte ich auch nicht mehr, aber habe mir wohl im Suffkopp gedacht: "das passt schon". Es ist nix passiert und ich bin zu dem Zeitpunkt sogar "nur" an nem Park langgefahren.

Ich weiß das man betrunken auch nicht aufm Fahrrad fahren darf, aber trotzdem weiß ich nicht so wirklich womit ich da rechnen muß. Bin zum ersten Mal im Verkehr aufgefallen. Hat irgendwer ne Ahnung was mir bevorsteht oder was ich machen kann?
Vielen Dank für die Hilfe!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
19.06.2006, 22:16 Uhr

zu: Vatertagstour aufm Fahrrad

"Führerschein weg" stimmt so schon mal nicht, und es finden sich auch noch andere Fehler auf der von Heuschrecke verlinkten Seite. Zwar liegt eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB vor, aber die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Gericht nach § 69 StGB kommt nur bei Kraftfahrzeugführern in Betracht, nicht bei Radfahrern.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HBler
19.06.2006, 23:22 Uhr

zu: Vatertagstour aufm Fahrrad

@ Georg-g: Dein Wort in Gottes Ohr! Das wäre ja super wenn ich den Lappen nicht abgeben müsste! Danke!

@ Heuschrecke: Laß das mal mit dem anschreiben, das wird so schon teuer genug! So teure Biere hab ich wohl noch nie getrunken! :-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-001 / 3 Fehlerpunkte

Ein Kraftfahrer hat zu viel Alkohol getrunken und darf deshalb nicht mehr fahren. Wie kann er seine Fahrtüchtigkeit nicht wiederherstellen?

Indem er

- eine halbe Stunde spazieren geht

- zwei Tassen starken Kaffee trinkt

- eine halbe Stunde schläft

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer

Mit einer Unterführung für Radfahrer

Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren