Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Musikus
25.06.2006, 12:59 Uhr

Angeblich Auto beim Einparken geschrammt

Hallo zusammen,

hatte heute Mittag Besuch von der Polizei. Es wird mir vorgeworfen, ein Auto beim Einparken mehrmals geschrammt zu haben. Fahre einen Audi 100. Das andere sei ebenfalls ein Audi mit Lackstossstange. Dort sollen mehrere Einparkriefen festgestellt worden sein, die von meinen etwas verosteten herausstehenden Nummernschildschrauben stammen sollen.
Nun habe ich mir mein Auto angeschaut und keinerlei Lackspuren an diesen Schrauben feststellen können. Gleichzeitig auch ein schwarzes Plastikteil am Boden gefunden und zur Polizei gebracht.
Ich fragte dort auch nach der Adresse des anderen Halters, welche mir nicht herausgegeben wurde mit den Worten: "Was wollen Sie von diesem, Sie können nun eh nichts mehr tun, lassen Sie alles weitere auf sich zukommen".-
Wollte mit dem anderen Fahrzeughalter einmal sprechen und mir ein Bild von ihm machen.

Da mir Unfallflucht vorgehalten wurde, finde ich es schon merkwürdig, so das zutreffen sollte, warum ich dann meinen Pkw dort habe stehen lassen?

Selbstverständlich kann ich es nicht 100% ausschließen, dass ich das andere Fahrzeug leicht touchiert habe, (aber ich hätte es eigentlich bemerken müssen).

Was kann ich tun? Womit muss ich rechnen?

Freundliche Grüße

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Speedy
25.06.2006, 15:48 Uhr

zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt

einschalten? schreckie, also WO hat der seinen On-knopf? *ggg*

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Musikus
26.06.2006, 02:14 Uhr

zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt

Na, Ihr seid hier überhaupt nicht hilfreich, muss ich sagen.
Ihr geht ja wie selbstverständlich davon aus, dass ich es gewesen bin, bzw. gemerkt habe. Dann müßte ich aber ziemlich dämlich sein...
Sollte ein Richter selbiger Auffassung sein, zweifle ich am gesunden Menschenverstand...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Musikus
26.06.2006, 02:21 Uhr

zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt

Ihr geht hier wie selbstverständlich von Vorsatz aus.-

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt

Was erwartest Du für andere Antwort, als was Heuschrecke bereits sagte:
â EUROžEinen Anwalt einschaltenâ EUROœ ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Musikus
26.06.2006, 12:57 Uhr

zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt

Anwalt einschalten, das jetzt schon oder erst abwarten was kommt. Anwalt kostet ja, hab keine Rechtsschutzversichrung. Mit welchen Kosten muss ich schlimmstenfalls rechnen?
Anwalt, Gutachten, Stoßstange wohl und Umzug, wenn ich 3 Jahre im Knast hause.-

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
26.06.2006, 13:07 Uhr

zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt

1. anwalt, jetzt
2. knast gibt es wohl nicht
3. beweisen musst du erstmal nichts.
die polizei hat nur festgestellt, dass es sich um dein auto handeln k a n n , nicht muss. er muss erstmal nachgewiesen werden, dass es dein auto gewesen ist. zudem handelt es sich bei fahrerflucht um eine straftat. folglich muss der staat dir etwas nachweisen, nicht umgekehrt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Musikus
26.06.2006, 15:58 Uhr

zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt

Hallo Tolu,

ja, das war konkret. Vielen Dank für die Information Tolu.-

Anwalt jetzt? Warum? Auch dieser müßte doch warten was geschieht, oder kann er jetzt im Vorfeld schon etwas unternehmen?
Es könnte ja auch sein, dass ein anderer sich findet oder es abgewiesen wird?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
26.06.2006, 17:57 Uhr

zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt

weil du schon bei der polizei als tatverdächtiger gehandelt wirst. folglich kann jede Einlassung deinerseits verwertet werden. da hast du schnell mal was unüberlegtes gesagt.
und wenn die polizeit zeugen für den vorfall hat (scheint ja so), dann ist es ohnehin nicht so einfach.
auf eine abweisung würde ich nicht spekulieren. dafür ist es zu heiss.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Musikus
27.06.2006, 01:27 Uhr

zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt

"und wenn die polizeit zeugen für den vorfall hat (scheint ja so), dann ist es ohnehin nicht so einfach".

Nein, hat sie nicht. Es wurde nur kombiniert, meine Nummernschildschrauben scheinen das angerichtet zu haben, denn mein Auto stand nun direkt dahinter. Sein Wagen stand seit einer Woche da, meiner einen Tag.-

Der Fahrer entdeckte die Spuren, als er wegfahren wollte und rief die Polizei. Aus irgend einem Grund hätten sie mein Fahrzeug nicht abschleppen lassen, was sie ansonsten in so eine Fall tun. (Hab das Argument leider vergessen, warum sie das nicht taten?)

Also, Zeugen gab es nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
27.06.2006, 12:48 Uhr

zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt

Wie immer gibt Heuschrecke wieder eine ganze Menge Halbwissen zum Besten *fg* :-P

Nee, imn Ernst: Im Grunde hat er Recht. An einer Stelle war er aber etwas ungenau: Eine "normale" Rechtsschutzversicherung würde Dir in diesem Fall so viel wie fast wenig nützen. Du bräuchtest schon eine spezielle Verkehrsrechtsschutzversicherung. Die kann ich Dir nur wärmstens ans Herz legen. Im Übrigen schließe ich mich tolu und dem Heuschreck an!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Musikus
27.06.2006, 15:32 Uhr

zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt

Na ja, für diesen Fall wärs eh zu spät.-

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
27.06.2006, 23:28 Uhr

zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt

Richtig! ...aber der nächste Fall kommt bestimmt. Irgendwann.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Kai-Uwe
28.06.2006, 21:01 Uhr

zu: Angeblich Auto beim Einparken geschrammt

Das Vergehen des unerlaubten Entfernen vom Unfallort kann nur vorsätzlich begangen werden. Mit anderen Worten: Wenn Du nichts von einem Unfall wußtest, so kannst Du auch keine Unfallflucht begangen haben.
An Deiner Stelle würde ich mich mit der eigenen Haftpflichtversicherung in Verbindungsetzen, ihr den Vorfall schildern und sie bitten, einen Sachverständigen zu beauftragen, der beide Fahrzeuge untersuchen soll. Dieser Sachverständige wird prüfen, ob Dein Fahrzeug als Schadensverursacher in Frage kommt. Falls nein, bist Du fein raus und falls ja, wird er auch feststellen können, ob Deine Behauptung, nichts von dem Unfall bemerkt zuhaben, plausibel ist.
Diese Vorgehensweise ist kostengünstig und die Versicherung wird daran interessiert sein, möglichen Versicherungsbetrügern auf die Spur zu kommen.
Auf jeden Fall denke ich, dass Du so den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort vom Tisch kriegst.

mfg Kai-Uwe

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-011 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen links abbiegen. Welche Schwierigkeiten können dabei auftreten?

Mit entgegenkommenden Linksabbiegern kann es zu gefährlichen Missverständnissen kommen

Die Sicht auf entgegenkommende, geradeaus weiterfahrende Fahrzeuge kann durch entgegenkommende Linksabbieger behindert sein

Beim Abbiegen voreinander ist ein Blockieren der Kreuzung durch die beiden Linksabbieger wahrscheinlich

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-003 / 3 Fehlerpunkte

Über welche Telefonnummern können Sie nach einem Unfall mit Verletzten die Polizei und einen Not- oder Rettungsdienst erreichen?

110 oder 112

0130

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie können Sie als Fahrer eines langsameren Fahrzeugs schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen?

Durch Ausweichen auf einen Parkstreifen oder in eine Haltebucht

Durch Ausweichen auf den Seitenstreifen

Durch Warnen des Gegenverkehrs mit der Lichthupe