Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Benno
15.08.2006, 20:29 Uhr

zu: Rote Ampel überfahren in Probezeit!

Hi! ich mache zur zeit zivi und muss essen fahren. heute wurde ich geblitzt. da ich einen transporter fahre konnte ich bei geld nicht abbremsen. bei dem gewicht hätt ich den wagen nie vor der ampel von 50 auf 0 bekommen. daher dachte ich mir, bevor ich voll auf die bremse trete und mir das ganze essen hinten umkippt und mir keiner hinten rein fährt, versuche ich noch gelb zu kriegen und hab gas gegeben. doch in letzter sek ist die ampel auf rot gesprungen und es hat 2 x geblitzt. ich bin noch in der probezeit und der wagen ist glaub ich auf die firma oda so zugelassen. jedenfalls bekommt mein chef den brief und rennt dann zu mir. was muss ich tun? was kann ich tun? ich brauche den lappen. bringt den einen auf ich weiß nix tun etwas? oder können meine eltern einfach sage die sind gefahren? was ist wenn der chef meinen namen nicht preis gibt? kommt dann das fahrtenheft ins spiel? mir gehen wie schon gemerkt 10000 fragen durch den kopf...ich brauche hiiiiilfe (:-...
vielen dank, benno

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.08.2006, 21:52 Uhr

zu: Rote Ampel überfahren in Probezeit!

also... da rauszukommen ist schwer.
Natürlich kann nicht irgendwer (zB Deine Eltern) sagen, sie seinen gefahren und das damit auf ihre Kappe nehmen, um das zu verhindern werden ja schließlich Photos gemacht.
Auch das Argument, daß Du mit dem Transporter nicht bremsen konntest, zueht nicht; die Länge der Gelbphasen an Ampelanlagen ist genormt und von der erlaubten Höchstgeschwindigkeit abhängig.
Aber: Sollte die Ampel nciht länger als eine Sekunde rot gewesen sein, droht noch kein Fahrverbot. Und selbst wenn das nicht der Fall gewesen wäre, könntest Du Dir den Antrittszeitpunkt des 4-Wöchigen Fahrverbotes in einem gewissen Zeitraum aussuchen. Da kannst Du das entweder ganz gut in den Urlaub legen (mal mit dem Chef reden wegen Dienste tauchen ;-) oder vielleicht sogar auf die Zeit nach Deinem Zivi (wie lange hast Du denn noch)?
Mit den probezeitlichen Konsequenzen wirst Du trotzdem zu rechnen haben. Aber ersteinmal abwarten, was kommt...

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-109

Es ist immer zu warten, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert

Hinweis auf vorhandene elektrische Oberleitungen

Der Schienenverkehr hat immer Vorrang

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen nicht halten

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen