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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hannes112
13.08.2006, 10:26 Uhr

Enfällt die Probezeit bei Führerschein mit 17?

Hallo ich möchte den Führerschein mit 17 bei uns in hessen machen und ich wollte mal fragen ob dann die probezeit mit 18 entfällt?!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Raphire
13.08.2006, 11:18 Uhr

zu: Enfällt die Probezeit bei Führerschein mit 17?

Bei uns in NRW, und das wird in ganz Deutschland so sein, beträgt die Probezeit 2 Jahre. Es ist egal, ob du den Führerschein mit 17 oder 18 oder später machst, du ahst immer 2 Jahre Probezeit, wenn du die Probezeit nicht durch ein bestimmtes Seminar auf ein Jahr verkürzt.

MFG

Raphire

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.01-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren innerorts hinter einem Fahrzeug mit ortsfremden Kennzeichen. Was könnte geschehen?

Der Vorausfahrende

- hält unerwartet an, um nach dem Weg zu fragen

- bremst unerwartet

- betätigt den Blinker vor dem Abbiegen zu spät

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Überholen

Vor dem Ausscheren zum Überholen oder zum Vorbeifahren

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.38-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie hören ein Einsatzhorn. Welche Fragen müssen Sie sich in diesem Moment stellen?

Könnte das Einsatzfahrzeug durch mich behindert werden?

Darf das Fahrzeug das Einsatzhorn überhaupt benutzen?

Woher kommt das Einsatzfahrzeug?