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Bußgeld, Punkte, Probezeit
ali-ba-ba
01.10.2006, 17:18 Uhr
Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet
hallo
ich hatte diese Woche einen Unfall mit meinem PKW.
In einer Kurve bin ich etwas von der Straße abgekommen, hab das Lenkrad verrissen und die Kontrolle über das Auto verloren, und bin auf die Linke Straßenseite gerutscht, und hab mich überschlagen.
Meine Geschwindigkeit war scheinbar nicht "angepasst"
Auf der linken Straßenseite hab ich einen privaten Zaun beschädigt.
Gestern war die Polizei bei mir, um mich zu belehren, dass ich gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen hab und deswegen bis zu 2 Punkte bekomme.
Ich bin in der Probezeit.
Was habe ich zu befürchten?
Ich bedanke mich schon mal im Vorraus
dreamer
01.10.2006, 18:04 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet
hast du nur das Rechtsfahrgebot missachtet oder auch die Höchstgeschwindigkeit. Was du zu befürchten hast findest du in der Regel im Bußgeldkatalog.
Gruß Dreamer
ali-ba-ba
01.10.2006, 18:48 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet
die Höchstgeschwindigkeit habe ich nicht überschritten
DaRealAd
01.10.2006, 19:04 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet
Rechtsfahrgebot missachtet mit Unfall macht 50 € + ca 25 € Gebühren, 2 Punkte und ist ein A-Verstoß. Daher kommt noch ein Aufbauseminar dazu und Probezeitverlängerung auf 4 Jahre.
ali-ba-ba
01.10.2006, 19:23 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet
Das hast du falsch verstanden.
Ich bin rechts gefahren.
Als ich die Kontrolle über das Auto verloren haben, bin ich auf die linke Seite gekommen.
Marvin Waack
01.10.2006, 20:15 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet
Nimm, Dir ein Anwalt.
Ist ja logisch wenn man einen Unfall baut das man sich nicht mehr wirklich an die Verkehrsregeln halten kann.
Warnecke
01.10.2006, 20:28 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet
Erst mal den Bußgeldbescheid abwarten...
Persönlich Einspruch einlegen und dann Anwalt aufsuchen....
diezge
02.10.2006, 02:49 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet
Für mich ist der Fall eigentlich klar:
»In einer Kurve bin ich etwas von der Straße abgekommen, hab das Lenkrad verrissen und die Kontrolle über das Auto verloren,«
spricht für nicht angepaßte Geschwindigkeit.
»und bin auf die Linke Straßenseite gerutscht,«
Kommt drauf an, ob es eine Links- oder Rechtskurve war.
Wenn Du in der Rechtskurve in Gras gefahren bist, geschah das auf Grund der nicht angepaßten Geschwindigkeit.
Wenn Du in der Linkskurve auf die Gegenfahrbahn gefahren bist, geschah das auch auf Grund der nicht angepaßten Geschwindigkeit und zusätzlich hast Du das Rechtsfahrgebot gebrochen.
»und hab mich überschlagen.«
Spricht auch für nicht angepaßte Geschwindigkeit.
Gruß,
diezge
trexer
02.10.2006, 17:50 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet
also ich kann mir ohne weiters vorstellen wie man nach rechts von der fahrbahn abkommt ohne zu schnell zu sein. dann fahren die rechten reifen an der Straßenrandkante (wenn diese z.B unbefestigt ist). Der ungeübte Fahre wird heftig gegenlenken und irgendwann sind die Reifen wieder auf der Fahrbahn und das Auto steuert durch den starken Lenkradeinschlag auf die andere Straßenseite in den Graben....
Mir auch schon passiert nur das ich das Auto auf der Gegenfahr hab fangen können und kein Gegenverkehr war.
Und das alles nur wegen zu schlecht befestigten Straßen am Fahrbahnrand!
carhol
02.10.2006, 18:03 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet
also bist du erstens für die situation (oder dein können) zu schnell gewesen und zweitens steht nirgends geschrieben das man über die strassenrandkante fahren soll, also doch abweichung wegen: siehe oben.
holger
trexer
02.10.2006, 21:46 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet
Breite des Farzeugs unterschätz?
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet
@ali-ba-ba
Ich hoffe, daß bei deinem Unfall NUR das Fahrzeug einen Schaden erlitt und Du gesund Deine 2 Punkte und weitere Strafen in Kauf nimmst. Um den kaputten Zaun wirst Du Dich aber kümmern müssen. Finanzieller Schaden ist ersetzbar, körperlicher nur schwer.
ali-ba-ba
03.10.2006, 16:12 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet
@ Ute
Danke für dein Mitgefühl.
Ich hatte nur leichte Verletzungen.
Der Zaun wurde schon repariert
@ Kahleberger
Beim Unfall war die Polizei schon da, ich stand aber unter Schock, und sie haben nur meine Personalen aufgenommen.
ali-ba-ba
09.11.2006, 14:16 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet
heute hab ich den bußgeldbescheid bekommen.
Meiner Meinung haben die Polizisten immer noch nicht verstanden dass ich AUFGRUND des Unfalls links gefahren bin, und dass das nicht die Unfallursache ist.
Was sollte ich unternehmen?
Akteneinsicht?Einspruch?
Ich habe nach jetztigem Stand 2 Punkte bekommen.
Was habe ich zu erwarten?
Warnecke
09.11.2006, 23:31 Uhr
zu: Rechtsfahrgebot bei Unfall missachtet
Was Du zu erwarten hast, ist doch schon geschrieben worden !
Wenn es nicht so gewesen ist, beauftrage einen Anwalt. Rechtsberatung ist hier nicht möglich...
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-108 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn links überholen?
Wenn die Schienen zu weit rechts liegen
In Einbahnstraßen
Wenn die Fahrbahn (keine Einbahnstraße) rechts neben der Straßenbahn durch andere Fahrzeuge versperrt ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte
Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?
Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte
Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben
Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-015 / 3 Fehlerpunkte
Wie wird der berauschende Wirkstoff von Haschisch im Körper abgebaut?
Gleichmäßig, 0,1 Gramm je Stunde
Ungleichmäßig, zeitlich nicht abschätzbar
Gleichmäßig, 0,1 Promille je Stunde
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