Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
03.10.2006, 20:34 Uhr

Unfall mit Restalkohol bei verlängerter Probezeit

Hallo,

nein ich mach solche Sachen nicht ;).

Ein Freund (20) von mir hat vor ca 4 Monaten eine Probezeitverlängerung bekommen, wegen Geschwindigkeitsüberschreitung (>30km/h). An der Nachschulung hat er teilgenommen.

Vor 2 Wochen ist er mit 0.8 Promille von der Strasse geflogen und gegen einen Baum gefahren (Auto Totalschaden). Es waren keine weiteren Beteiligte vorhanden. Polizei war natürlich zur Stelle und hat ihm vorerst seinen Führerschein entzogen.

Wie wird es in der Zukunft für ihn ausschauen? Nach Probezeitverlängerung mit 0.8 Promille einen Unfall zu verursachen hat sicherlich weitreichende Folgen.

1 Jahr Fahrverbot + Mpu?

Vielen Dank für eure Antworten

Duff

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
03.10.2006, 21:01 Uhr

zu: Unfall mit Restalkohol bei verlängerter Probezeit

Hm... Hier liegten wir nicht mehr im Bereich der Ordnungswidirgkeiten; es handelt sich wohl um eine Straftat nach § 315c StGB. Die Geschwindigkeitsgeschichte ist hier ncht von allzu großer Bedeutung.
Über das Strafmaß lässt sich hier nur spekulieren, letztlich entscheidet das in diesem Fall der Richter.

§ 315c StGB lässt weite Spielräume für die Strafzumessung.
Demnach gibt es für solch einen Fall 7 Punkte im VZR, eine Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahren). Theroretisch könnte Dein Freund nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, dann könnte seine Geldstrafe in Sozialstunden umgewandelt werden.

Ein Fahrverbot ist hier unwahrscheinlich, eher steht hier ein Entzug der Fahrerlaubnis mit einer damit verbudnen Sperrfrist im Raum.
Eine MPU zur Wiedererlanung wird bei diesem Wert, wenn nicht besondere Anzeichen der Alkoholwirkung, bei einem Ersttäter (bezüglich Alkohol) nicht verlangt. Aufgrund der Probezeit kann aber ein besonderes Seminar für alkoholauffällige Jugendliche angeordnet werden.

Wie gesagt, wie hoch die Strafe ausfällt, darüber lässt sich nur mutmaßen. Das ist von vielen Faktoren abhängig, außerdem gestehe ich, mich in diesem Bereich nicht soooo gut auszukennen. Ein Anwalt ist hier auf jeden Fall ratsam.
Ich denke, es könnte hier auf eine Geldstrafe von 30-50 Tagessätzen hinauslaufen (oder 30-50 Sozialstunden) und eine Sperre zwischen 6 und 12 Monaten.
Aber mit dieser Einschätzung lehne ich mich -das gebe ich zu- seeehr weit aus dem Fenster. Also, nicht böse auf mich sein, wenn es ganz anders ausgeht. Das weiß man bei solch einer Sache selten, ohne die genaueren Umstände zu kennen.

mfG Durban :)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-107

Heraufschalten, um die Geschwindigkeit beizubehalten

Bremsen, damit in diesem Gefälle die Geschwindigkeit nicht zu hoch wird

Nötigenfalls herunterschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-001 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie in Wohnvierteln mit geringem Verkehr rechnen?

Dass Fußgänger und Radfahrer häufig unaufmerksam sind

Dass Erwachsene sich immer verkehrsgerecht verhalten

Dass spielende Kinder auf die Fahrbahn laufen