Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern powlpowl
30.10.2006, 20:02 Uhr

Rotlicht...Probezeit? ja oder nein?

Hi Leute,

folgendes Problem:

ich habe meinen Führerschein Klasse M (fragt nicht warum, ich hatte wohl zuviel geld damals mit 16) am 10.2002 gemacht.
Am 04.2006 hab ich mich dann endlich mal aufgerafft den Führerschein Klasse B zu machen.

Jetzt ist es mir passiert, dass ich besch..... Weise, ich raff es auch nicht, meim rechts abbiegen eine ampel übersehen hab. Kann mich auch nicht so richtig daran erinnern, hab es nicht gemerkt.
Naja egal es war der Dienstwagen meiner Zivistelle, den nur ich fahre damit ist es klar, auch wenn das Foto nicht 100%ig ist.

Meine Frage nun, ist meine Probezeit nun vorbei oder nicht, also ist sie mit dem "M" abgelaufen, sodass ich beim "B" keine mehr hab oder geht es erst bei "B" los und ich bin noch mitten drinne?

Naja nun hab ich diesen Schrieb bekommen in dem steht, dass ich (Zivistelle) ja nicht als Verantwortlicher in Betracht komme und mich (also ich, Paul, Zivi) mich angeben soll. :-)

Jetzt könnte ich doch villeicht auch jemand anders angeben. Z.B. meinen Opa der eh nie Auto fährt. Natürlich mit seiner Zustimmung, oder?

Danke schonmal im Voraus

Paul

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Rotlicht...Probezeit? ja oder nein?

Du hast Deinen ersten Führerschein 2002 gemacht. Damit hast Du jetzt keine Probezeit mehr.

Auch hier zu finden:

http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/probezeit.ph
p

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Bool
30.10.2006, 22:27 Uhr

zu: Rotlicht...Probezeit? ja oder nein?

Soweit ich weiß gibt es für Führerschein Klasse M keine Probezeit, nur beispielsweise für Klasse A1, die man mit 16 machen kann. Deine Probezeit hat erst mit dem Führerschein Klasse B begonnen!
Ob du deinen Opa angeben kannst, weiß ich nicht, die Behörde kann denke ich mal herausfinden dass er nicht bei der Zivistelle arbeitet...das könnte dann weitere Probleme bringen! Aber das musst du selber wissen!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
30.10.2006, 23:35 Uhr

zu: Rotlicht...Probezeit? ja oder nein?

» Jetzt könnte ich doch villeicht auch jemand anders angeben. Z.B. meinen Opa der eh nie Auto fährt. Natürlich mit seiner Zustimmung, oder? «

Vorsicht! Damit würdest Du Dich der falschen Verdächtigung gemäß § 164 StGB strafbar machen! Sich selbst fälschlicherweise zu bezichtigen, ist nicht strafbar, jemanden anders (auch mit dessen Zustimmung) schon!
Ohnehin bezweifle ich, daß das funktionieren würde, zum einen wegen des Altersunterschiedes, zum andern möchte ich mal die Antwort auf die Frage hören, weshalb der OPA, das Zivi- Auto fährt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Rotlicht...Probezeit? ja oder nein?

@Bool,
ich muß Dir Recht geben! Diesen Satz aus meinem angeführten Link habe ich nicht gelesen (bin beim ersten Absatz stehengeblieben).:

»"Fahranfänger erhalten ihre erste Fahrerlaubnis auf Probe (außer in den Klassen L, M, S und T)."«

powlpowl, Du befindest Dich mit dem Erwerb Deiner FE Klasse B in der Probezeit. Sorry, für meine irrtümliche Behauptung, das dies nicht mehr der Fall sei.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-002

Sie müssen die Vorfahrt der von rechts kommenden Fahrzeuge beachten, wenn Sie geradeaus weiterfahren

Sie bleiben auf der Vorfahrtstraße, wenn Sie nach links abbiegen

Sie dürfen nicht rechts abbiegen oder geradeaus fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen tun?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-003

Nur anhalten, wenn Querverkehr kommt

Wenn keine Haltlinie vorhanden ist, an der Sichtlinie anhalten

An der Haltlinie halten, wenn nötig an der Sichtlinie erneut anhalten und Vorfahrt gewähren