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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sam98
08.12.2006, 21:43 Uhr

Bitte vor Sonntag antworten

Ich bin in einer verkehrsberuhigten Straße mit so ca. 30-40 kmh gefahren, weil ich dachte es wäre ne 30er Zone. Ein Typ ist mir entgegengekommen und hat mit den armen gewedelt und sich aufgeregt, ich hielt an, hab Fenster runtergekurbelt und gefragt was er für ein Problem hätte. Er fragte mich ob ich nicht wüsste ob hier 30er Zone wär. Ich hab dann gefragt, was es ihn angehen würde, er hätte ja nicht auf mein tacho schauen können, fenster wieder hochgekurbelt und weitergefahren. Später kam die Polizei bei mir vorbei und der Typ hat behauptet ich wär besoffen, zu schnell durch die Gegend gefahren und wär mit quietschenden Reifen davon. Ich habe mich gerechtfertigt, gesagt ich wär mit so ca. 35kmh gefahren... Alkoholtest blieb mir erspart.
Jetzt hab ich eine Anhörung am Sonntag.

Das Problem ist das sich rausgestellt hat, das die Staße ein verkehrsberuhigter Bereich ist oder besser gesagt war das Geschehene genau dort wo es zur 30er übergeht.

Und nu? Was droht mir. Ich muß ja zugeben das ich zu schnell gefahren bin in dieser Zone, obwohl ich ja nicht wusste das diese verkehrsberuhigt ist. Aber zählt denn überhaupt mein Schätzwert? Ich bin mir ja auch nicht sicher.

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08.12.2006, 21:47 Uhr

zu: Bitte vor Sonntag antworten

da du selber den verstoss (35km/h) schon zugegeben hast, wirst du dich da wohl nicht mehr rauswinden können.

holger

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08.12.2006, 21:49 Uhr

zu: Bitte vor Sonntag antworten

und das bedeutet? konsequenzen...?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.12.2006, 21:53 Uhr

zu: Bitte vor Sonntag antworten

siehe bussgeldrechner

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.12.2006, 14:27 Uhr

zu: Bitte vor Sonntag antworten

oh, gar nicht so einfach zu beantworten. Es könnte hier auch lediglich eine unbestimtme überhöhte Geschwindigkeit in einem verkehrsberuhigten Bereich vorgeworfen werden.
Damit würde es beim Verwanrgeld bleiben.
Schließlich wurde hier keine Messung vorgenommen, nicht mal eine Schätzung durch einen PB. Das Beweismaterial ist also seeehr dürftig.
An sich lägst Du hier im Bereich eines A- Verstoßes, was eine Verlängerung der Probezeit, die Anordnung eines Aufbauseminars und ein Bußgeld zur Folge hätte.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß das so rechtskräftig werden würde...
Bist Du im Rechtsschutz?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
09.12.2006, 14:53 Uhr

zu: Bitte vor Sonntag antworten

da hat dich ein schlechtgelaunter zeitgenosse angeschwärzt. solche querulanten gibt es immer. war wohl sauer, dass du ihm contra gegeben hast.
was soll da gross rumkommen? du hast nur den verstoss der geschwindigkeit zugegeben, der rest ist eh kaum beweisbar. warum hast du eigentlich die geschwindigkeitsüberschreitung zugeben?
da wäre auch nichts nachzuweisen gewesen. der eine sagts so, der andere anders.

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nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.