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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MB-Driver
02.02.2007, 14:31 Uhr

Rechts überholen in Probezeit

Hallo

Und zwar habe ich heute rechts überholt und wurde von der Polizei erwischt. Naja, halb so wild, mein Gott, kann passieren. Er meinte ich würde jetzt 3 Punkte bekommen und 100 € Strafe bekommen, was mir auch eigentlich nicht soviel ausmacht. Mir gehts nur darum, Oktober 2005 wurde ich geblitzt und musste einen Aufbauseminar machen und habe schon 3 Punkte, meine Probezeit wurde um 2 Jahre verlängert und heute ist halt des passiert und da kommen nochmal 3 Punkte hinzu. Ich wollte fragen ob ich damit rechnen kann, 1 Monat mit U-Bahn zu fahren ?

Vielen dank im Vorraus

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
02.02.2007, 17:11 Uhr

zu: Rechts überholen in Probezeit

Es kostet nur 50 € und ein Fahrverbot ist sehr unwahrscheinlich. Du wirst irgendwann von der Führerscheinstelle das Angebot bekommen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Das ist freiwillig, aber du kannst damit 2 Punkte abbauen. Jeder weitere A-Verstoß nach der Frist bzw der Beratung führt für dich allerdings zum Entzug der Fahrerlaubnis.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-007 / 3 Fehlerpunkte

Im Rückspiegel sehen Sie auf dem Dach eines unmittelbar hinter Ihnen fahrenden Streifenwagens in roter Leuchtschrift "STOP POLIZEI". Für wen gilt dies?

Für alle nachfolgenden Fahrzeuge

Nur für Sie

Für alle Fahrzeuge, die sich auf der Straße befinden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-002 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch können Sie bei längerem Warten vor geschlossenen Bahnschranken die Umwelt schonen und Kraftstoff sparen?

Durch Abstellen des Motors

Durch Schalten in den Leerlauf

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung