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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waschi
25.02.2007, 13:04 Uhr

Schluss mit lustig ?

Hallo !
Bin gerade von der Polizei angehalten worden, mit 28km/h zuviel.
Befinde mich bereits in der 4 Jährigen Probezeit, nachdem ich im Mai letzten Jahres ein ASF besucht habe, wegen insgesamt 4 Punkten.

1 Monat vor der Erteilung zur Teilnahme am ASF hatte ich einen Unfall mit Bußgeld (da unangepasste Geschwindigkeit bei schlechten Witterungsverhältnissen). Dafür bekam ich auch nen Punkt. Bis heute kam allerdings keine Verwarnung bzw. Empfehlung für den Psychologen.

Nun meine eigentliche Frage. Kommt nun die Verwarnung oder können die mir jetzt den Lappen entziehen ?

P.S.: Meine 4 jährige Probezeit wäre am 6.3. zu Ende. Shit.

MfG Björn

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wayne
25.02.2007, 13:39 Uhr

zu: Schluss mit lustig ?

hallo

soviel ich weis gibt es genrell ab 21 km/h zu schnell (toleranz schon abgezogen) einen punkt. und einen punkt in der probezeit (dazu noch in der verlängerten) hat konsequenzen. ich hab auch schon gehört dass bei leuten einfach nie was von der behörde ankam, allerdings dürfte es in deinem fall eher unwahrscheinlich sein dass sie ein zweites mal "vergessen" dich anzuschreiben ;)

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25.02.2007, 13:48 Uhr

zu: Schluss mit lustig ?

Ich weiß, dass ich nu wieder 3 Punkte bekomme.

Ja aber bedenke, dass dies jetzt erst die erste Tat Nach der Teilnahme am ASF ist. Also müsste jetzt die Verwarnung kommen.

Denn der ''Unfallpunkt'' müsste ja mit dem ASF auch abgegolten worden sein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.02.2007, 14:43 Uhr

zu: Schluss mit lustig ?

» und einen punkt in der probezeit (dazu noch in der verlängerten) hat konsequenzen. «

Das stimmt soweit nicht. Probezeitliche Konsequenzen gibt es nur, wenn ein A- Verstoß oder zwei B- Verstöße begangen werden. Telefonieren am Steuer z.B. gibt zwar Punkte, ist aber ein B- Verstoß.

» Ja aber bedenke, dass dies jetzt erst die erste Tat Nach der Teilnahme am ASF ist. Also müsste jetzt die Verwarnung kommen.
«


So ist es. Da Dein zweiter A-Verstoß vor Teilnahme am ASF war, wirst Du jetzt erst die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung empfohlen bekommen. Bei Deinem nächsten A-Verstoß wird Dir jedoch die Fahrerlaubnis entzogen.

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25.02.2007, 20:25 Uhr

zu: Schluss mit lustig ?

@ durbanZA

Biste sicher mit der Empfehlung ?
Auf der Einladung zum ASF standen bereits 2 Delikte die schon ein bissl länger her waren. Nämlich einmal eine rote Ampel und einmal zu schnell unterwegs. Kurz bevor der Brief mit der Anordnung kam, war bereits der besagte Unfall mit der ''Punktkonsequenz''. Doch diese stand ja allerdings nich auf dem Schreiben von der Fsst drauf.

Nun noch mal: Kann ich mir 100%ig sicher sein,dass ich noch einmal mit nem blauen Auge davon komme und nur diese blöde Empfehlung jetzt bekomme?

Die nächsten 2 Wochen werde ich schon durchhalten....da wird nix mehr passieren. Ich werde versuchen so wenig Auto wie möglich zu fahren. Wie gesagt Probezeitende 6.3.

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25.02.2007, 20:34 Uhr

zu: Schluss mit lustig ?

Empfehle mal diesen Thread:

http://fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=16910&f
orum=0


Ich drücke mich da zwar anfangs etwas undeutlich aus, aber diese Gesetzesstelle trifft anscheinend auch auf Dich zu.
Die Empfehlung zur Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung erfolgt, wenn Du einen A- Verstoß (oder 2 mal B) nach Ablegen des ASF begehst.
Da Du aber Deinen zweiten A- Verstoß noch vor der Teilnahme am ASF begangen hast, bist Du sozusagen durchgerutscht :)

100% sicher kann man nie sein, aber es sieht gar nicht soo schlecht aus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.02.2007, 20:35 Uhr

zu: Schluss mit lustig ?

Moment mal, welche rote Ampel denn? Davon hast Du ja noch gar nichts erzählt;
Wieviele A- VErstöße hast Du denn nun schon?
Liste doch mal alle auf, zuaätzlich, wann die Aufforderung zum ASF kam!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
25.02.2007, 20:44 Uhr

zu: Schluss mit lustig ?

ich habe das so verstanden, dass er ursprünglich über eine rote Ampel gefahren ist.

Also:

Rote Ampel -> Aufbauseminar 1. A-Verstoß

Kurz vor dem Seminar dann der Unfall -> 2. A-Versoß

Das wäre ja jetzt der 3. Verstoß, also die 28km/h zu viel und damit entziehen die ihm die Fahrerlaubnis, wenn ich das hier richtig verstanden habe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waschi
25.02.2007, 20:49 Uhr

zu: Schluss mit lustig ?

Gerne doch:
1. Einmal zu schnell Ende 2003
2. Rote Ampel Ende 2004

3. Unfall mit Punktkonsequenz Ende 2005

Dann kam der Brief Anfang 2006 zur Anordnung des ASF. Da stand aber nur die ersten beiden Delikte drin weil der 3. ja noch nicht rechtskräftig war zu dem Zeitpunkt. (Glaube ich,muss nochmal nachgucken)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waschi
25.02.2007, 20:53 Uhr

zu: Schluss mit lustig ?

@ jules17
Ne die müssen mich ja erst vorwarnen (mit der empfehlung zum Psychologen) das mir beim nächsten mal der Lappen entzogen wird. Also so hab ich das verstanden nur das ist nachdem 3ten Verstoß (der Unfall) nicht passiert. Ich gehe davon aus,dass es mit dem ASF abgegolten ist.
Ma sehn was durbanZA sagt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
25.02.2007, 22:39 Uhr

zu: Schluss mit lustig ?

dann hättest du ja jetzt schon deinen 4. A-Verstoß?
Damnit dürfte er ziemlich sicher weg sein, auch wenn du nicht vorgewarnt warst, zumal ja 3 Verstöße normalerweise reichen.

will mich da aber nicht festlegen, warten wir, was die anderen sagen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.02.2007, 22:40 Uhr

zu: Schluss mit lustig ?

Dieses "Zählen" der A- Vrstöße gilt erst, nachdem das Aufbauseminar absolviert wurde. Ich denke, ein Entzug der Fahrerlaubnis droht hier nicht; obwohl die Füherscheinstelle bei Dir wohl extrem schläfrig war.
Übrigens solltest Du überlegen, diese Beratung wahrzunehmen. Die Chance, so schnell 2 Punkte abzubauen, kommt nie mehr.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.02.2007, 22:51 Uhr

zu: Schluss mit lustig ?

So, hab hier die Quelle, steht alles drin:

§ 2 Abs. 2 StVG:

» Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde

1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
«


Die Verwarnung erfolgt also, wenn der Inhaber der FE auf Probe nach Teilnahme am Aufbausemianr einen weiteren A - Verstoß (oder 2 B) begeht. Und das ist erst jetzt der Fall. Erst danach steht der FE- Entzug im Raum.

Jedoch solltest Du Deinen Punktestand im Auge behalten, sonst ist die Fleppe schneller weg, als man denkt.

@Jules: Ich war ehrlich gesagt auch plötzlich etwas verunsichert. 3 A-Verstöße vor Teilnahme am ASF sind schon sehr ungewöhnlich, ich glaube, das hatten wir hier auch noch nicht. Dennoch glaube ich, daß da in Bezug auf die PZ nichts kommt. Allerdings ist zu erwarten, daß die Strafe für den letzten Verstoß aufgrund der Voreintragungen erheblich erhöht wird. Recht unwahrscheinlich, aber möglich wäre auch die Anordnung eines Fahrverbots (nicht zu Verwechseln mit Führerscheinentzug), das wäre dann aber maximal einen Monat lang.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waschi
25.02.2007, 23:08 Uhr

zu: Schluss mit lustig ?

Danke für die Antwort/Beratung. ALso meinste ich komm nochma so davon ?! Hm abwarten.

So nun wäre noch die Frage, ob die Anschuldigung der Polizei heute rechtens ist. Die sind mir in Kiel in Zivil hinterhergefahren und haben mich versucht zu überholen (war zweisprig die straße) und ich hab auf meiner rechten spur gas gegeben. Ich wusste bis dahin ja nich,dass das die Polizei ist. Naja und dann ginge es noch ein Stück weiter geradeaus und ich hab meiner Meinung nach bis maximal Tacho 140 beschleunigt. Kurz danach blitzte is im rückspiegel und ich sah Polizei, Stop! im Spiegel. Ich rechts ran und dann das übliche. Papiere, Warndreieck Verbandskasten zeigen. Ist der Auspuff eingetragen? Dann meinten die, dass ich 160 daruf hatte minus toleranz (20%). damit bin ich aber überhaupt nich einverstanden....und nu ? Anhöhrungsbogen abwarten und mich äußern ? oder still bleiben ? hm

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
25.02.2007, 23:44 Uhr

zu: Schluss mit lustig ?

» Danke für die Antwort/ Beratung. «

Nein, nein, nein, nicht das Du das falsch verstehst, es waren Antworten, keine Beratungen, diese dürfen wir nämlich laut Rechtsberatungsgesetz gar nicht geben ;).
Deshalb können wir auf diese Frage:

» Anhöhrungsbogen abwarten und mich äußern ? «
gar nicht antworten.

Aber zum Fall:
» Die sind mir in Kiel in Zivil hinterhergefahren und haben mich versucht zu überholen (war zweisprig die straße) und ich hab auf meiner rechten spur gas gegeben. Ich wusste bis dahin ja nich,dass das die Polizei ist. «
Noch schlimmer! Warum hast Du denn Gas gegeben? Es ist verboten, zu beschleunigen, wenn man überholt wird. Das ist auf mehrspurigen Straßen zwar oft so üblich, dennoch verboten.

Was möchtest Du denn genau bei der Kontrolle ankreiden? An sich ist die Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren gültig, wenn dabei mindestens eine Meßstrecke von 300m eingehalten wird. Und die in S-H bei ungeeichtem Tacho abgezogenen 20 % sind auch recht kulant.
Den Wert selbst anzuzweifeln ist schwierig, als Beweismittel gelten die Aussagen der Polizeibeamten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thommy
26.02.2007, 13:40 Uhr

zu: Schluss mit lustig ?

Mann Junge du gehörst doch aus dem Verkehr!!!

  • Über rote Ampeln fahren
  • Viel zu schnell fahren
  • Einen Unfall hast auch schon gebaut an dem du scheinbar schuld warst
  • und dann wirst du plötzlich schneller wenn dich jemand überholen will
Und das obwohl du oben geschrieben hast »Die nächsten 2 Wochen werde ich schon durchhalten....da wird nix mehr passieren. Ich werde versuchen so wenig Auto wie möglich zu fahren. Wie gesagt Probezeitende 6.3.« Da kann ich nur den Kopf schütteln und sagen Junge, du verhälst dich wie ein richtiger Verkehrsrowdie. "Schluss mit lustig?" Äähm ja würd ich mal so ausdrücken. Obwohl die ganzen Sachen eigentlich noch nie so wirklich lustig waren. OK für dich vielleicht. Ist doch wirklich saukomisch über ne rote Ampel zu brettern. Mann ist das geil wenn da grade ein Familienvater kommt bei grün dems leider nicht mehr zum bremsen reicht... Oder es ist doch saulustig mal ne Geschwindigkeitsbeschränkung um 28 Hebel zu überschreiten. Das macht ja auch gar nichts die stehen ja auch nur zum Spass da. Die haben Leute aufgestellt die bestimmt alle kein Auto fahren können. Ja aber ich find das mords OK dass du denen mal zeigst dass sie die Beschränkung ruhig 30 KM/h raufsetzen können. Und dann kommt der Knaller und man fängt an hier rumzuheulen wegen seinem Führerschein und seiner Probezeit und weiß der Kukuck was noch alles. Deine Fahrerlaubnis gehört weg, aber ich bin mir ganz sicher die wird jetzt auch wegkommen, und zwar für längere Zeit. Und zwar genau so lange bis du in deiner Birne kapiert hast, was es heißt ein verantwortungsvoller und -bewusster Fahrzeugführer zu sein.

Gute Besserung
Thomas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
27.02.2007, 10:03 Uhr

zu: Schluss mit lustig ?

Danke Thommy, ich wollt's nicht schreiben, da ich nicht glaube, dass es der Betroffene kapiert.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waschi
04.03.2007, 14:06 Uhr

zu: Schluss mit lustig ?

Hi Thommy !

Da sieht man mal wieder wie schlecht man etwas beurteilen kann, wenn man die Details nicht kennt.

Wenn du der Meinung bist, dass ich aus dem Verkehr gezogen gehöre, dann bitte. Ich sehe, es allerdings ein wenig anders. Bisher habe ich nur pech gehabt mit meinen Vergehen. Ich bin ein vorsichtiger Fahrer. Gerade in Ortschaften usw. Ich habe sogar ne Verantwortung. Ich gehöre einem ADAC Ortsclub an stelle dort den Jugendwart. Ich nehme mit Jugendlichen an Kartrennen teil.

Falls dich die Details interessieren :

1. Verstoß: Im Hafengebiet in Lübeck am Sa. Abend um 22 Uhr (2 Spurig beidseitig) mit 21km/h (71km/h) zuviel geblitzt worden.
Fahrlässig ? Ich denke nicht.

2. Verstoß: Rote Ampel in meiner Heimatstadt.
Ich war um 22 Uhr an einer Ampelkreuzung vorschriftsmäßig herangefahren und musste Vorfahrt gewähren, da meine Ampelseite bereits abgeschaltet war. Von links (etwas weiter Weg bzw. außerhalb meines Sichtfeldes) näherte sich ein Streifenwagen. Nach deren Aussage war deren Ampel noch in Betrieb und stand auf grün. Also muss ich bei rot gefahren sein. So nahm das seinen Lauf.
Fahrlässig und gefährlich ? Seh ich nicht so. Ich bin langsam an die Kreuzung herangefahren um mich vorschriftsmäßig zu verhalten und habe niemanden übersehen. Für die Geschichte gab es übrigens kein Fahrverbot wie sonst bei Rotlichtverstößen sondern den minderschweren Fall. D.h. 3 Punkte.

3. Verstoß: Unfall auf der A20 im heiteren Wintertreiben 2005. Bei 100km/h einen langsamen und bedächtigen Überholvorgang abzuschließen hat wunderbar einige Kilometer vorher bei gleichen Bedingungen geklappt. Nur beim letzten Vorgang hab ich Aquaplaning zwischen beiden Spuren bekommen und falsch reagiert (zu stark gegengelenkt). Der Unfall nahm seinen Lauf und die beschädigte Leitplanke musste auch bezahlt werden. Fahrlässig ? Ich denke nicht. Es sind sogar einige Fahrzeuge erhblich schneller als ich an diesem Tag gewesen. Trotzdem wurde ich mit einem zusätzlichen Punkt bestraft.

Letzter Verstoß: Insgesamt wieder 4spurig. Diesmal in Kiel. In der 70 Zone fährt mit ein blauer Passat sehr dicht auf der linken Spur auf und ich denke mir nichts dabei. Dann geht die Straße in eine 100er Zone über und ich ziehe nach rechts rüber und merke wie der Passat links stark beschleunigt. Da ja nun 100 ist beschleunige ich auch bis auf 120-130. Der Passat ist auf meiner höhe und lässt sich nun zurückfallen. Ich muss wieder auf die linke Spur um ein Fahrzeug zu überholen und habe den Passat hinter mir. Kurz darauf sehe ich auch schon STOP Polizei im Rückspiegel. Fahrlässig ? Tja kann man sehen wie man will, wer fahrlässiger war. Die Polizei die mich regelrecht genötigt hat mit zu dichtem Auffahren oder ich weil ich deren Meinung nach mit 160km/h (keine Beweismittel) gefahren sein soll. Hm vll. liegts ja auch daran, dass man einen Sportauspuff mit EG-Genehmigung unter dem Auto hat.

Übrigens mein Führerschein bleibt bei mir....Rechtsanwälte in der Familie sind schon was feines.

So tschüss sagt der ''Rowdie''

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.43-101 / 3 Fehlerpunkte

Worauf können rot-weiße Warntafeln an Fahrzeugen hinweisen?

Auf ein Gefahrgutfahrzeug

Auf ein Fahrzeug mit Überbreite

Auf einen Anhänger, der innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf der Fahrbahn abgestellt ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B

Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten

Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen

Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105

Gleich nach der Rechtskurve kräftig beschleunigen

Möglichst weit rechts fahren

Geschwindigkeit vermindern