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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asse.u
09.03.2007, 15:08 Uhr

geblitz im Verkehrsberuhigtem Bereich

ich bin gestern in einem Verkehrsberuhigtem Bereich geblitzt worden und mein Tacho war knapp über 30 km/h. Ich bin nicht mehr in der Probezeit und mein Auto ist schon 20 Jahre alt. Wie viel zu schnell war ich wirklich und was wird passieren, in bezug auf den Führerschein und dem Bußgeld?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stromtierchen
09.03.2007, 15:25 Uhr

zu: geblitz im Verkehrsberuhigtem Bereich

du brauchst nicht angeben wie alt das Auto ist, zuschnell war es allemal :-)
schau einfach in den Bußgeldrechner, da siehst du es am schnellsten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wayne
09.03.2007, 16:33 Uhr

zu: geblitz im Verkehrsberuhigtem Bereich

also, offiziell gilt in einem verkerhrsberuhgiten bereich (wenn wir jetzt beide das gleiche meinen) schrittgeschwindigkeit, das sind maximal 6 km/h. so, wenn der tacho 30 zeigt bist du so etwa 22 km/h gefahren wenn deine karre uralt ist je nachdem vielleicht nur 20 km/h (das lustige ist dass das keiner weis dass es wirklich so viel ist   ) selbst wenn, du warst auf keinen fall schneller als 20 km/h und das gibt dann bekanntlich keinen punkt. bußgeld sollte bei 15 euro liegen wenn ich mich nicht täusche   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
09.03.2007, 18:33 Uhr

zu: geblitz im Verkehrsberuhigtem Bereich

<<<bußgeld sollte bei 15 euro liegen wenn ich mich nicht täusche>>>

15 EUR Bußgeld? Impossible ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.03.2007, 19:35 Uhr

zu: geblitz im Verkehrsberuhigtem Bereich

Not impossible.
Üblich, aber nicht notwendig ist es, in so einem Fall zuerst einen Verwarngeldbescheid zu erlassen. Es kann aber genausogut ein Bußgeldbescheid erlassen werden.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wayne
09.03.2007, 20:12 Uhr

zu: geblitz im Verkehrsberuhigtem Bereich

hasenbein wieso impossible? impossible dass es überhaupt so ein geringes bußgeld gibt oder dass es bei diesem verstoß so ein bußgeld gibt oder wie jetzt? was soll es denn sonst geben? selbst wenn ob das jetzt bußgeldbescheid oder verwarngeldbescheid heisst weis ich nicht genau aber dass man für zb 10 km/H zu schnell 15 euro bezahlt das kann ich dir schriftlich geben also was meinst du jetzt genau?   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
10.03.2007, 11:12 Uhr

zu: geblitz im Verkehrsberuhigtem Bereich

wenn man knapp unter 20 ist zahlt man aber 35 Euro war letztens 18 km7h zuschnell innerorts

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wayne
11.03.2007, 12:26 Uhr

zu: geblitz im Verkehrsberuhigtem Bereich

allright dann zalt man eben etwas mehr mag sein jedenfalls besteht keine punkte gefahr und wenn schon wenn die probezeit um is kann man sich ja n punkt erlauben ;)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte

An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?

Warnzeichen geben und den Lkw überholen

Warten, weil Fußgänger die Fahrbahn überqueren könnten

Zügig weiterfahren, wenn Sie vor dem Lkw keine Fußgänger sehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?

Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen

Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich

Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist