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Bußgeld, Punkte, Probezeit
waveboarder
17.03.2007, 08:22 Uhr
Beschrankten Bahnübergang bei Rotlicht überfahren
Hallo,
Gestern bin ich mit meinem Roller auf einen beschrankten Bahnübergang zugefahren. Als ich ca. fünf Meter davor war, begann das rote Warnlicht zu leuchten, die Schranken senkten sich aber nicht. Ich hätte folglich relativ stark bremsen müssen um stehen zu bleiben. Ich bin auf alles Fälle drüber, und als ich auf der anderen Seite ankam, haben sich die Schranken noch nichtmal in Bewegung gesetzt.
Ein Streifenwagen hat mich jedoch gesehen und ich habe folgende Strafe bekommen:
3 Punkte in Flensburg
doppelte Probezeit
150 Euro Strafe
1 Monat Fahrverbot
Aufbauseminar (nochmal ca 300 Euro)
Aber ist diese Strafe für so ein Vergehen nicht übertrieben, was kann ich da machen?
Vielen Danke für Tipps im Vorraus
carhol
17.03.2007, 08:31 Uhr
zu: Beschrankten Bahnübergang bei Rotlicht überfahren
ich nehme mal an, dass nicht der streifenwagen dich gesehen hat, sondern die polizisten die darin waren.
hast du klasse m oder a1?
wenn du nur klasse m hast, kannst du das mit der probezeit und aufbauseminar vergessen, die gibt es erst ab klasse a1.
gegen die strafe kannst du nichts machen wenn dich die polizei anzeigt.
die strafe ist so hoch, weil viele es genauso wie du gemacht haben und es etliche unfälle deswegen gab.
holger
Security_neu
17.03.2007, 10:46 Uhr
zu: Beschrankten Bahnübergang bei Rotlicht überfahren
Was meint ihr eigentlich wozu an einer Ampel das gelbe Licht da ist?? Richtig, es zeigt an dass GLEICH rot wird! Und an einem Bahnübergang gibt es das nunmal nicht.
Und es kann mir keiner von euch erzählen dass er soo langsam an einem Übergang fährt, dass, wenn das Licht auf einmal an geht, und man nur wenige Meter davor ist, bremen kann. Allein schon die Reaktionszeit lässt 7-8 Meter vergehen. Schließlich geht auch die Schranke nicht direkt runter, WEIL eben nicht jeder Rechtzeitig zum Bremen kommen kann.
waveboarder
17.03.2007, 11:10 Uhr
zu: Beschrankten Bahnübergang bei Rotlicht überfahren
zu Carhol:
Ich habe meinen Führerschein ab 17 gemacht. Damit darf ich nur mit meinen Eltern PKW fahren, aber ich darf alleine Roller fahren (aber nur bis 48 km/h) deshalb bin ich mir nicht sicher ob das jetzt als M oder als B zählt.
Danke für den Tipp!
Zu: Kahleberger
Die Moralpredigt habe ich bereits bei der Polizei erhalten. Es ist genau richtig, es gibt bei einem Bahnübergang eben keine Gelbphase. Deshalb ist das nich nur MEINE Schuld. Zudem habe ich damit keine anderen Personen gefärdet. Des weiteren haben sich die Schranken als ich den Bahnübergang überquert hatte noch nicht mal gesenkt, habe ich mich damit wirklich selbst gefährdet?
Und dazu, die Strafe sollte noch höher sein:
Denkst du an eine Haftstrafe für so ein Vergehen, insofern es überhaupt eines ist?
durbanZA
17.03.2007, 12:27 Uhr
zu: Beschrankten Bahnübergang bei Rotlicht überfahren
Wenn der BÜ keine Gelbphase hatte, wird das Thema schon interessanter. Bist Du im Rechtsschutz?
waveboarder
17.03.2007, 16:13 Uhr
zu: Beschrankten Bahnübergang bei Rotlicht überfahren
Hallo durbanZA,
leider weiß ich nicht mal was ein "Rechtsschutz" ist, ich habe aber durchaus schon überlegt mir einen Anwalt zu nehmen.
carhol
17.03.2007, 17:11 Uhr
zu: Beschrankten Bahnübergang bei Rotlicht überfahren
@durban
noch nicht ganz gesund wieder?
@waveborder
an einem bahnübergang ist mit mässiger geschwindigkeit zu fahren.
mässige geschwindigkeit = eine geschwindigkeit bei der man vor einem plötzlich auftretenden hindernis sicher zum stehen kommt.
in diesem fall wäre das vielleicht(?) kurz nach dem roten licht gewesen und die rennleitung hätte nix gesagt. so war te entweder zu schnell oder aber er hat absichtlich rot überfahren.
da du klasse b17 hast,sind ein aufbauseminar und 4 jahre fällig.
holger
durbanZA
17.03.2007, 19:39 Uhr
zu: Beschrankten Bahnübergang bei Rotlicht überfahren
@kahleberger, es gibt sehr wohl sehr viele Bahnübergänge, die keine Gelbphase, sondern nur ein rotes Blinklicht besitzen.
Übrigens ist die Ampel an einem BÜ keine Lichtzeichenanlage im Sinne des § 37 StVO (Daher erfolgt die Ahndung auch nicht nach 130ff. BKat)
Bei diesen BÜs handelt es sich wahrscheinlich auch nicht um eine aus der DDR- verbliebende Anlage mit im Andreaskreuz integrierter Blinkanlage. In Westdeutschland sehen die anders aus (schwarze Tafel über dem Andreaskreuz, darin ein rotes Licht), schwarze Tafel rot/weiß umrandet). Davon gibt es noch einige hundert im Bundesgebiet, eben aber nur in Westdeutschland.
Hier ist in der Tat zu prüfen, inwieweit hier ein Verschulden vorliegt. Denn so langsam kann man nicht fahren, daß man in jedem Fall vor plötzlich einsetzendem Rotlicht halten kann.
+Leider bin ich gerade nicht zuhause, hab aber auf meinem PC ein Bild von einem solchen BÜ, ich stell das mal rein, wenn ich wieder da bin.
Gibt es die in Kahleberg nicht? ;)
Georg_g
17.03.2007, 20:30 Uhr
zu: Beschrankten Bahnübergang bei Rotlicht überfahren
Solche Bahnübergänge, die nur ein rotes Blinklicht haben, gibt es bei uns noch sehr zahlreich. Die sind übrigens auch im § 19 StVO erwähnt:
"Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn (...) rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden, ..."
Da es an solchen Bahnübergängen keine Ankündigungsphase durch Gelb gibt, lässt es sich auch nicht immer vermeiden, in den ersten ein oder zwei Sekunden der Rotphase noch durchzufahren.
Ich würde hier Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Beschrankten Bahnübergang bei Rotlicht überfahren
@Kahleberger
Hast Du einmal nachgerechnet, wieviel Meter in einer Sekunde bei 30 km/h fährt? Und das ist wirklich langsam.
Es sind 8,33 m. Dazu kommt noch die Reaktionszeit und der Bremsweg. Waveboarder schreibt, das er cá 5 m vor dem Bahnübergang war.
Sage bitte, wo sich die Forumteilnehmer treffen können und führe uns bitte Deine Theorie vor.
@carhol
â EUROž@durban
noch nicht ganz gesund wieder?â EUROœ
Hatte er sich krank gemeldet? Da muß ich doch mal wieder etwas versäumt haben.
Was fehlte ihm denn?
@Waveboarder
Ich würde Dir auch einen Anwalt empfehlen, wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast. Schon allein die Tatsache meines Rechenbeispiels macht ein kurzzeitiges Bremsen vor dem Bahnübergang unmöglich. Schade ist nur, daß Du keine Zeugen hast, die bestätigen, daß du NUR 5 m vor dem Warnkreuz warst. Ich wünsche Dir trotzdem viel Glück dabei!
bs01
17.03.2007, 21:57 Uhr
zu: Beschrankten Bahnübergang bei Rotlicht überfahren
Hochinteressant finde ich, dass waveboarder schon EINEN Tag nach seinem Vergehen die genaue Strafe kennt. Ich habe noch nie gehört, dass ein Bußgeldbescheid in so kurzer Zeit zugestellt wurde ;-).
Ich schlage also vor: Erst mal abwarten was da tatsächlich kommt. Die Polizei kann erst mal nur Anzeige erstatten...mehr aber auch nicht....
Gruß
bs01
waveboarder
18.03.2007, 15:59 Uhr
zu: Beschrankten Bahnübergang bei Rotlicht überfahren
erst mal vielen dank für die vielen antworten. die beamten haben mich von einem streifenwagen auf der gegenseite beobachtet. zudem bestand für mich noch die gefahr, auf rollsplitt auszurutschen, den man mitte märz doch recht häufig in bayern antrifft. ich werde auf jeden fall revision gegen das urteil einlegen.
die beamten haben mir am nächsten tag mitgeteilt, was ich für eine strafe bekomme. und das ich mit drei punkten ein aufbauseminar machen muss, war mir auch so bewusst.
durbanZA
18.03.2007, 19:03 Uhr
zu: Beschrankten Bahnübergang bei Rotlicht überfahren
Das mit dem Rollsplitt würde ich dabei ersteinmal verschweigen. Wenn Dir es das Geld wert ist, würde ich überlegen, einen Anwalt einzuschalten. Denn bei einer Rotphase ohne vorherige Vorwarnung ist nach herrschender Meinung schon eine Art Kulanzzeit zu berücksichtigen, weil es hier schon Situationen gibt, in denen der Verkehrsteilnehmer keine MÖglichkeit hat, bei Einsetzen des Rotlichtes rechtzeitig anzuhalten.
durbanZA
19.03.2007, 23:28 Uhr
zu: Beschrankten Bahnübergang bei Rotlicht überfahren
übrigens fällt mir gerade auf, daß der BKat bei Bahnübergängen MIT Gelbphase keinen Unterschied macht, ob "gelb" oder "rot" ist, geschweige denn zwischen einfachem oder qualifiziertem Verstoß. Hab keine Erklärung dafür, jemand von Euch eine Vermutung?
Zum Googlen, damit jeder weiß, was ich meine: Nr. 89a BKat
carhol
20.03.2007, 01:05 Uhr
zu: Beschrankten Bahnübergang bei Rotlicht überfahren
dann vermute ich mal.
den quali rotlichtverstoss gibt es erst seit 20 (?) jahren. früher war rot eben rot, egal wie lange rot war.
gelb an einer ampel bedeutet "vor der kreuzung auf das nächste zeichen warten" ( §37), da steht auch nichts davon, dass man noch fahren darf, wenn man zu nahe dran ist.
bei normalen kreuzungsampeln hat man im laufe der zeit diese regelung aufgeweicht.
im bkat hat man auch keine strafe für den "gelblichtverstoss" aufgeführt obwohl es bei einer fahrprüfung zum durchfallen reichen kann.
bei der fortschreibung der §§ hat man einfach vergessen, dass es an bahnübergängen ebenfalls ampeln gibt und sie darum im bkat in der "alten" version weiter leben lassen.
das momentan soviel über bahnübergänge gesprochen wird (stopschild vor jedem nicht abgesicherten übergang) , liegt einfach nur daran, weil man auch die letzten verkehrstoten abschaffen will (siehe schweden per gesetz) und es letzte zeit im vergleich zu den restlichen tötlichen unfällen mehr tote gegeben hat als früher(gegen einen zug helfen auch keine acht airbags) .
es gibt immer mehr verkehrsteilnehmer und damit auch immer mehr leute, die die vorschriften nicht genau beachten bzw. mit dem wust an vorschriften überfordert sind.
in meinen augen nur ein versuch der politiker sich zu profilieren (wie jetzt auch bei der klimadebatte oder dem feinstaub oder der kernenergie). verkehr ist ein thema, das sehr viele betrifft, jeder eine meinung hat und jeder alles besser weiss.
also das beste betätigungsfeld für politiker.
heute war ein bericht im fernsehen, darin wurde gesagt, dass 3.000 menschen jedes jahr an infektionen sterben, die sie sich im krankenhaus zugezogen haben. das ist ein thema was nur wenige bewegt weil der grossteil der bevölkerung nicht betroffen ist.
5.000 tote im verkehr sind, prozentual betrachtet, erheblich weniger tote als im krankenhaus produziert werden.
mit den 3.000 toten können die politiker aber nicht soviel "reissen", darum hört man sowas sehr selten obwohl es wichtiger wäre als die "paar" toten an bahnübergängen.
holger
durbanZA
22.03.2007, 22:12 Uhr
zu: Beschrankten Bahnübergang bei Rotlicht überfahren
Ich weiß, das Thema ist nicht mehr brandaktuell, aber ich hatte ja ein Bild versprichen.
Also, ich denke, wir reden über einen solchen BÜ- nur eben mit http://img79.imageshack.us/img79/770/1000453xy2.th
.jpg
durbanZA
22.03.2007, 22:16 Uhr
zu: Beschrankten Bahnübergang bei Rotlicht überfahren
hier ist es noch mal größer:
http://img123.imageshack.us/img123/5747/1000453rq2
.jpg
Security_neu
23.03.2007, 10:25 Uhr
zu: Beschrankten Bahnübergang bei Rotlicht überfahren
Ja dann dnek dir doch die Schranken. Und sag mir nicht, dass es die in dieser Form nicht mit Schranken gibt. Denn die gibt es sehr wohl so mit Schranken. Zumindest im Rheinland ;-)
durbanZA
24.03.2007, 14:32 Uhr
zu: Beschrankten Bahnübergang bei Rotlicht überfahren
» Nein, so einer kann es nicht sein, denn da gibt es keine Schranken!
TO schreibt ja davon, als er drüber war, haben die sich noch nicht mal in Bewegung gesetzt ... «
Na ja... in meinem Beitrag habe hatte ich geschrieben "nur eben mit Schranken", das "Schanken" ,uß ich aus Versehen irgendwie wegkopiert haben :)
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte
Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?
Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist
Vor dem Andreaskreuz warten
Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte
Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?
Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen
Das Halten bis zu 3 Minuten
Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?
Ãœberweg frei lassen
Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind
Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen
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