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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern dennishh17
20.04.2007, 18:15 Uhr

Unfall in der Probezeit...Was nun?

Hallo

ich hatte gestern ein Unfall. Ich wollte aus dem stand die Spur wechseln weil meine Spur dicht war. Ich habe dabei leider einen Wagen übersehen der auf der freien Spur angekommen ist. Der Wagen ist mir in die Beifahrer seite reingefahren das Auto was ich gefahren bin war ziemlich kaputt (Mietwagen mit Vollkasko und 200 Euro SB). Der Wagen der mir rein ist hatte nur ein paar Kratzer. Verletzt wurde auch keiner! Der Polizist der gekommen ist hat mich Mündlich Verwarnt. Der Rest läuft über die Versicherung.

Ich bin noch in der Probezeit mit welchen folgen muss ich jetzt rechnen?

Danke für eine Antwort

Gruß

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
20.04.2007, 18:21 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit...Was nun?

wenn der polizist keine anzeige schreibt, passiert nichts mehr.
musst du noch ein paar tage auf post warten. wenn das verwarnungsgeld unter 40 € ist passiert auch nichts weiter, wenn es höher ist, dann aufbauseminar.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
20.04.2007, 22:42 Uhr

zu: Unfall in der Probezeit...Was nun?

wenn der scheriff es bei der mündlichen verwarnung belässt kommt natürlich nichts mehr.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-105 / 3 Fehlerpunkte

Darf eine Ladung nach vorn über das Kraftfahrzeug hinausragen?

Ja, wenn die Ladung oberhalb einer Höhe von 2,50 m nicht mehr als 50 cm hinausragt

Ja, es reicht, wenn der Fahrer in seiner Sicht nach vorn nicht behindert wird

Ja, wenn die Ladung gekennzeichnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

An engen und an unübersichtlichen Straßenstellen

Auf Bahnübergängen

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-103 / 3 Fehlerpunkte

Auf nebeneinander liegenden Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung endet ein Fahrstreifen. Sie befinden sich auf dem nicht durchgehend befahrbaren Fahrstreifen. Welches Verhalten ist richtig?

Umittelbar nach dem ersten Hinweis auf die Fahrbahnverengung in den durchgehend zu befahrenden Fahrstreifen einordnen

Erst unmittelbar vor Beginn der Verengung im Reißverschlussverfahren einordnen

Beim Einordnen in den durchgehenden Fahrstreifen stets zuerst fahren