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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern 1Andrea
07.05.2007, 16:59 Uhr

zum 2. Mal zu schnell

Hallo, bin leider zum zweiten Mal außerhalb geschlossener Ortschaften 42 km zu schnell gefahren. Gibt es Konsequenzen für Wiederholungstäter?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.05.2007, 17:29 Uhr

zu: zum 2. Mal zu schnell

Durchaus.
Wenn Du das erste mal auch 41 km/h zu schnell warst, wurde vermutlich ein Fahrverbot von einem Monat angeordnet. Dasselbe erwartet Dich nun wieder- zusätzlich ein weiterer Monat wegen Beharrlichkeit.
Außerdem mußt Du damit rechnen, daß das Bußgeld erheblich erhöht werden wird.
Bist Du in der Probezeit?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-117 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-117

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

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Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

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