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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MoeSiz
07.10.2007, 14:51 Uhr

Lohnt sich ein Einspruch???

Hallo!
Ich wurde gestern von der Polizei angehalten, da ich mit meinem 50 cm3 Roller auf einem Fahrradweg gefahren bin, der nur für Mofas freigegeben ist. Auf diesem Radweg passierte ich eine rote Ampel. Nun wird mir das Bussgeld wegen unberechtigter Benutzung eines Fahrradweges UND das überqueren einer roter Ampel aufgelegt. Die rote Ampel kostet mich wahrscheinlich auch noch ein paar Punkte. Ist das gerechtfertigt beides Anzuzeigen???

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern linda1986
07.10.2007, 15:38 Uhr

zu: Lohnt sich ein Einspruch???

ein ganz klares ja sind ja beides eindeutige verstösse!!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.10.2007, 19:14 Uhr

zu: Lohnt sich ein Einspruch???

wenn Du die beiden Verstöße begangen hast, warum denn nicht?
Was war denn das für eine Ampel?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
08.10.2007, 16:07 Uhr

zu: Lohnt sich ein Einspruch???

>>Nun wird mir das Bussgeld wegen unberechtigter Benutzung eines Fahrradweges UND das überqueren einer roter Ampel aufgelegt.<<

Richtig so! Was machst' auch so'n Blödsinn?
Oder anders gesagt: Wenn Du Blödsinn machst, dann hab auch den Mumm, zu den Folgen zu stehen!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Rechtsabbieger müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist auf Straßen mit solchen Schutzstreifen für Radfahrer richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-008-B

Sie dürfen den Schutzstreifen in keinem Fall befahren

Sie dürfen die Markierung bei Bedarf überfahren, wenn eine Gefährdung von Radfahrern ausgeschlossen ist

Sie dürfen den Schutzstreifen zum Parken mitbenutzen