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Bußgeld, Punkte, Probezeit
Stiften
31.10.2007, 22:03 Uhr
Mehr als 5 Personen im PKW
Hallo.
Mal ne Frage: Mit welcher Strafe hat man zu rechnen, wenn man mehr als die maximalen 5 Personen im Auto transportiert?
Außerdem können ja nicht alle (logisch) den Sicherheitsgurt anlegen.
Wer zahlt dann? Der Fahrer? Einmal, oder für jeden einzeln? Einige behaupten, der Fahrer ist nur für Minderjährige verantwortlich - andere sagen, der Fahrer ist prinzipiell gar nicht verantwortlich, ob die Mitfahrer angeschnallt sind.
Was ist denn nun richtig (kann das ja nicht wissen, schnalle mich immer an!).
Bitte antwortet auf meine 2 Fragen.
GreezZ
Stieven
diezge
31.10.2007, 22:50 Uhr
zu: Mehr als 5 Personen im PKW
Hallo Stieven,
die Strafe für die nicht angeschnallte Person dürfte unter Peanuts laufen, wenn Du einen Unfall baust und genau diese Person hat dann bleibende Verletzungen. Du warst nämlich ohne Versicherungsschutz unterwegs und dann zahlt Deine Versicherung nix und Du unter Umständen ein Leben lang.
Gruß,
diezge
Stiften
01.11.2007, 18:25 Uhr
zu: Mehr als 5 Personen im PKW
Also mal abgesehen, dass es sicherlich Horror ist, wenn Personen in Deinem Auto zu Schaden kommen - die Schuld hast Du Dein ganzes Leben.
Aber der Fahrer hat doch im Auto auch besseres zutun, als permanent darauf zu achten, ob alle angeschnallt sind...
Um ehrlich zu sein, hab' ich da auch nicht wirklich so den Bock darauf, weil ja irgendwie jeder für sich selbst verantwortlich ist.
Aber ob das der Gesetzgeber auch so sieht?
Wie ist das mit mehr Insassen als zugelassen, mal davon ausgegangen, man baut keinen Unfall?
jules17
01.11.2007, 18:27 Uhr
zu: Mehr als 5 Personen im PKW
ich würde den 6. einfach quer über die 3 hinten drüberlegen, die fenster runterkurbeln und bei einer polizeikontrolle behaupten, der wäre grad durchs fenster reingeflogen...
durbanZA
01.11.2007, 19:14 Uhr
zu: Mehr als 5 Personen im PKW
Normalerweise wird hier für den Fahrer ein Verwarngeld von 25 Euro fällig; bei Gefährdung (z.B. weil eine der zusätzlichen Personen durch ihre Sitzposition die Verkehrssicherheit beeinträchtigt) 50 Euro und 3 Punkte.
Alex
02.11.2007, 07:05 Uhr
zu: Mehr als 5 Personen im PKW
Ich habe mal ein Urteil gelesen - auf meinem anderen PC ist es sogar gespeichert. Dort hat irgend ein Landgericht (weis leisder nicht mehr welches) entschieden, dass es absolut NICHTS kostet wenn durch die zusätzliche Person keine gefährdung entsteht. Es darf also keiner zum Fenster raushängen, bzw so sitzen, dass er den Fahrer beeinträchtigt. Bei großen geräumigen Autos sollte es daher wenn die Menschen klein genug sind auch klappen. Es müssen dann nur alle vorhandenen Gurte genutzt werden aber die überschüssigen leute müssen sich nciht anschnallen, da es ja keine freien Gurte gibt.
Die Richter haben auch gesagt, dass es zwar keine Ordnungswiedrigkeit oder sowas ist, jedoch eine erhöhte gefährdung, die im Versicherungsfall sicher negativ für dne Fahrer wäre.
mfg
Alex
Georg_g
02.11.2007, 17:13 Uhr
zu: Mehr als 5 Personen im PKW
@ Alex:
Was du geschildert hast, war die frühere Rechtslage, als es noch zulässig war, mehr Personen im Auto zu befördern als Sitzplätze im Fahrzeugschein eingetragen sind.
Das hat sich aber mit der StVO-Neuerung zum 01.03.2007 geändert. Seitdem dürfen noch so viele Personen in einem Auto befördert werden, wie Sicherheitsgurte bzw. Sitzplätze vorhanden sind.
Stiften
03.11.2007, 10:56 Uhr
zu: Mehr als 5 Personen im PKW
Na und mit welcher Strafe hat man denn nun zu rechnen, wenn man das trotzdem macht und erwischt wird?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?
Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung
Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig
Die Regel "rechts vor links"
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?
Sie müssen rechts blinken
Sie dürfen nicht nach rechts weiterfahren
Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?
Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren
Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken
Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken
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