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Bußgeld, Punkte, Probezeit
 Dani78
11.01.2008, 13:33 Uhr
owi auf dem behindertenparkplatz
hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand von euch helfen...
ich habe heute wirklich mega kurz einen brief eingeworfen und deshalb vor der sparkasse auf einem behindertenparkplatz gehalten. das waren ca. 15 sekunden. als ich wegfahren wollte, schrie ein überaus motivierter polizist ich möge warten. das tat ich dann natürlich auch und er meinte, ob ich mit einem verwarnungsgeld in höhe von 25 € einverstanden sei. dazu hätte ich dann mit ihm zu seiner wache fahren sollen, weil er gar nichts dabei hatte (er kam ja auch alleine, ohne auto und unterlagen des weges). dann fragte ich, ob das nötig sei und er meinte er könnte auch eine ordnungswidrigkeitenanzeige schreiben. Dann bräuchte ich nicht mitzukommen. Das war mir sympathischer als eine halbe stunde zu verlieren.
kann ich dagegen etwas unternehmen? oder was kann ich am besten machen? ich bin äusserst verärgert über diese engstirnigkeit. oder sehe ich das möglicherweise falsch? MUSS ich seine anzeige bezahlen?
Würde mich sehr über einen hilfreichen tipp freuen.
liebe grüße
dani

 carhol
11.01.2008, 18:27 Uhr
zu: owi auf dem behindertenparkplatz
das siehst du falsch.
der parkverstoss ist eindeutig.
statt der angebotenen 25€ darfst du jetzt 35€ zahlen.
rechtsmittel kannst du einlegen, haben aber keine aussicht auf erfolg und verteuern die sache nur.
holger
 Security_neu
11.01.2008, 19:38 Uhr
zu: owi auf dem behindertenparkplatz
Klingt als wäre der Cop net im Dienst gewesen (da er alleine war und keine Uniform anhatte - Zivilstreifen sind IMMER mind. zu zweit unterwegs)
Vor der Sparkasse? War das ein privater Parkplatz der Bank oder ein öffentlicher? Wenns ein Privater war (und auch als solcher erkennbar) endet hier die Handhabe des Staats.
 Georg_g
12.01.2008, 09:14 Uhr
zu: owi auf dem behindertenparkplatz
Ich sehe hier keinen Verstoß. Wenn die oben erwähnten 15 Sekunden ungefähr zutreffend sein sollten, dann dürfte wohl kein Parken, sondern nur ein Halten vorgelegen haben, weil man sich in der kurzen Zeitspanne kaum so weit vom Auto entfernen kann, dass das Halten zum Parken wird. Und Halten im Bereich von Behindertenparkplätzen ist nicht verboten.
 Chisum
13.01.2008, 17:23 Uhr
zu: owi auf dem behindertenparkplatz
@Georg_g
Ich muss dich leider entäuschen.
nach
§ 12(2) Wer sein Fahrzeug verlässt ..., der parkt
 Georg_g
13.01.2008, 19:34 Uhr
zu: owi auf dem behindertenparkplatz
Damit hast du mich nicht enttäuscht - naja, vielleicht durch dein Unwissen. ;-)
"Verlassen" im Sinne dieser Vorschrift bedeutet nicht aussteigen, sondern sich vom Fahrzeug so weit entfernen, dass man sich nicht im mehr im unmittelbaren Einwirkungsbereich befindet.
Man kann das nicht immer an einer genauen Metergrenze festmachen, sondern es hängt vom Einzelfall ab, ab wann das Fahrzeug verlassen ist. Aus dem Grund bin ich bei meiner obigen Antwort auch auf die erwähnten 15 Sekunden eingegangen, die das Einwerfen des Briefes gedauert haben soll. 15 Sekunden, um auszusteigen, zum Briefkasten zu laufen, den Brief einzuwerfen und wieder zum Auto zurückzukehren - da dürfte die einfache Wegstrecke nicht mehr als ca. 6 bis 7 Sekunden betragen haben, was bei 5 km/h einer Entfernung von ca. 8 bis 10 Meter entspricht. Und damit ist das Fahrzeug unter normalen Umständen noch nicht verlassen.
 Chisum
13.01.2008, 21:04 Uhr
zu: owi auf dem behindertenparkplatz
@Georg_g
Ok, ich gebe es zu,
wer lesen kann ist im Vorteil. Hab die 15s überlesen. So muss ich dir Zustimmen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05.107 / 3 Fehlerpunkte
Auf welcher Seite ist eine Straßenbahn zu überholen, die in der Mitte der Fahrbahn fährt (keine Einbahnstraße)?
Rechts
Links nur dann, wenn rechts andere Fahrzeuge die Fahrbahn versperren
Links
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-106 / 3 Fehlerpunkte
Sie fahren auf einer stark verschneiten Landstraße mit Gegenverkehr. Die Fahrbahn ist durch einen Schneepflug geräumt. Worauf müssen Sie achten?
Fußgänger können wegen der aufgehäuften Schneemassen die Fahrbahn nicht verlassen und verengen diese zusätzlich
Auf Fußgänger brauchen Sie nicht besonders zu achten, weil diese auf den fließenden Verkehr Rücksicht nehmen müssen
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass eine Gefährdung von Fußgängern in jedem Fall ausgeschlossen ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?
Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen
Nur Warnblinklicht einschalten
Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen
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