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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Silas
18.01.2008, 19:09 Uhr

Probezeit?!

Also mein Anliegen ist, dass ich ein Bußgeldbescheid bekommen hab vor 2 Wochen in Höhe von 80 € und 3 Punkte, wegen überholens ohne Übersicht ( kein Überholverbot ) mit dem Motorrad (Klasse A beschränkt). Bis jetzt ist noch kein Brief gekommen mit dem Antrag zum Aufbauseminar, welches aber wahrscheinlich dann kommen wird bei 3 Punkten.
Meine Frage ist jetzt, ob sich die Probezeit beim Motorrad, beim Auto oder bei beidem um 4 Jahre erhöht wird. Und vielleicht noch ob man sich die Fahrschule dann selber suchen muss zum Aufbauseminar?

gruss Silas

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
18.01.2008, 19:29 Uhr

zu: Probezeit?!

Probezeit verlängert sich für Auto und Motorrad. Das hat allerdings keine Auswirkungen auf Ab, daraus wird trotzdem nach Ablauf der 2 Jahre Au.

Die Fahrschule für dein Aufbauseminar musst du selber suchen. Das hat den Vorteil, dass du dir die günstigste aussuchen kannst. Da gibt es erhebliche Preisunterschiede. Vergleichen lohnt sich!

Mit der Anordnung zum Aufbauseminar bekommst du eine Liste mit Fahrschulen in deiner Region, die Aufbauseminare anbieten. Der Service kostet dich aber nochmal 25 bis 35 Euronen.

Gruß Crashkid

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Silas
18.01.2008, 19:33 Uhr

zu: Probezeit?!

hey danke, was meisnt du mit Auswirkungen auf "Ab" und "Au" ??  

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
18.01.2008, 20:29 Uhr

zu: Probezeit?!

Du schreibst du hast Klasse A beschränkt, also Ab. Aus der wird nach Ablauf von 2 Jahren automatisch Klasse A unbeschränkt, also Au.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-003 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn ein Bus an einer Haltestelle hält und Warnblinklicht eingeschaltet ist?

Warten, wenn Fahrgäste behindert werden könnten

Beim Vorbeifahren durch ausreichenden Abstand eine Gefährdung von Fahrgästen ausschließen

Nur mit Schrittgeschwindigkeit weiterfahren, nötigenfalls anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen einen Radfahrer überholen. Reichen dabei 50 cm Seitenabstand aus?

Nein, weil der Radfahrer plötzlich ausschwenken könnte

Ja, wenn Sie vorher Warnzeichen gegeben haben

Ja, solange Sie nicht schneller als 40 km/h fahren