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Bußgeld, Punkte, Probezeit
bella143
11.02.2008, 17:24 Uhr
Fahren mit dem Roller gegen Einbahnstraße+Unfall
Hallo liebe Leute,
heute ist mir was ganz blödes passiert, ich war mit meinem Roller auf dem Weg nach Hause, bin dabei gegen eine Einbahnstraße gefahren, was eigentlich nur Fahrradfahrer dürfen! Bei der nächsten Kreuzung musste ich rechts vor links beachten, was ich auch getan habe, aber von links schoss ein Pkw in die Kreuzung ein und hatt mich erwischt, die Fahrerin des Pkw´s hatte die Vorfahrtsregelung missachtet, jedoch bin ich die Einbahnstraße falsch gefahren...
was hat mich zu erwarten? ich bin noch in der Probezeit, habe die Führerschein Klasse B
Bitte um Hilfe
Danke schon mal im vorraus
mfg Bella
jules17
11.02.2008, 17:56 Uhr
zu: Fahren mit dem Roller gegen Einbahnstraße+Unfall
du bist dran schuld...
Jetzt ist es wichtig, ob die Polizei da war...falls ja, kostet dich das 30 Euro (keine Auswirkungen auf Probezeit).
Und wenn die Polizei nicht da war, dann passiert gar nichts!
ray122
11.02.2008, 18:08 Uhr
zu: Fahren mit dem Roller gegen Einbahnstraße+Unfall
Der Schaden des PKWs den du wohl tragen musst halt noch dazurechnen.
Alex
11.02.2008, 18:56 Uhr
zu: Fahren mit dem Roller gegen Einbahnstraße+Unfall
Der PKW Fahrer wird evtl. eine Teilschuld bekommen, da er prinzipiell auch bei Einbahnstrassen die rechts-vor-links Regel beachten muss.
bella143
11.02.2008, 19:45 Uhr
zu: Fahren mit dem Roller gegen Einbahnstraße+Unfall
Vielen dank für die schnellen Antworten
Ja die Polizei habe ich gerufen, dachte ich mache was richtiges damit, dabei habe ich eine Nachschulung riskiert:-(
Der Polizist vor Ort meinte auch dass es mich rund 20-30€ Verwarngeld kosten würde, wenn ich Glück habe und ich wahrscheinlich eine Teilschuld am Geschehen habe.
Wollte mit euren Antworten auf nummer sicher gehen,
vielen dank dafür:)
durbanZA
11.02.2008, 22:09 Uhr
zu: Fahren mit dem Roller gegen Einbahnstraße+Unfall
Zu trennen ist hier die zivilrechtliche Haftung (Schuldaufteilung) von der ordnungswidrigkeitenrechtlichen (super Wort für Galgenraten) Frage.
Bezüglich letzterem wird Dir das Fahren in entgegengesetzter Richtung in der Einbahnstraße vorgeworfen werden. Das kostet idR ein Verwarngeld i.H.v. 20 Euro ohne weiteren Konsequenzen für die Probezeit.
Unabhängig davon hat möglicherweise Dein Unfallgegner eine Owi- Anzeige wegen eines Vorfahrtsverstoßes bekommen.
Unabhängig davon ist die Frage, wie zivilrechtlich die Schuld auftgeteilt wird, wer also Unfallverursacher ist; wessen Sorgfaltspflichtverletzung größer ist- Deine, weil Du die Einbahnstraße in verkehrter Richtung befahren hast oder die des Unfallgegners, weil er Deine Vorfahrt mißachtet hat.
Wenn der Schaden nicht groß ist, werden Eure Versicherungen hier vermutlich pauschal eine 50-50- Teilung vornehmen, um großen Aufwand und Streitkosten zu sparen.
mfG
Durban
Im Zivilrecht wird dann gef
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung
Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-006 / 3 Fehlerpunkte
In welche Richtungen dürfen Sie weiterfahren?
Geradeaus
Nach rechts
Nach links
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?
Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten
Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern
Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen
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