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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
27.02.2008, 09:27 Uhr

Geschwindigkeitsmessungen auf Werkstraße erlaubt?

Guten Morgen,


mein täglicher Arbeitsweg führt mich über eine Landstraße, wo es nach einigen km zu folgender Kreuzung kommt: Biege ich nach rechts ab, bin ich direkt im nächsten Ort, fahre ich aber weiter gradeaus auf der Landstraße, stehen da auf beiden Seiten zwei Schilder:
"Werkstraße - Benutzung auf eigene Gefahr"
Dieses Stück ist rund 1,5 km lang und schnurgrade. Dort stehen dann abwechselnd 50er und 70er Schilder.
Nun meine Frage: Da die Straße ja privat ist, darf dort die Polizei bzw. das O-Amt dort blitzen? Ein Bekannter von mir meinte nein, da dort nur die Firma deren Straße das ist das Sagen hätte. Aber manchmal seh ich da morgens Streufahrzeuge von der Stadt... hmm.
Weiß da einer genaues drüber?

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27.02.2008, 11:00 Uhr

zu: Geschwindigkeitsmessungen auf Werkstraße erlaubt?

"Solange Schranken oder andere Absperrmittel eine allgemeine öffentliche Nutzung der ''Werkstraße'' nicht verbieten"

Es ist ja nicht verboten da lang zu fahren, wird halt nur drauf hingewiesen dass Benutzung auf eigene Gefahr erfolgt und dass die Straße in Privatbesitz ist und nicht der Stadt/Land wem auch immer gehört.

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27.02.2008, 19:26 Uhr

zu: Geschwindigkeitsmessungen auf Werkstraße erlaubt?

Die 50 bzw. 70-Schilder müssen aber auch offiziell angeordnet worden sein, damit geblitzt werden kann. Und das ist bei einem privatem Gelände natürlich nicht immer der Fall.

Gruß,
fraktum

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

Wenn das rote Blinklicht erloschen ist

Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112 / 3 Fehlerpunkte

Wovor warnt dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-112

Vor Schleudergefahr bei verschmutzter Fahrbahn

Vor alkoholisierten Autofahrern

Vor Schleudergefahr bei nasser Fahrbahn