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Bußgeld, Punkte, Probezeit
hage605
21.03.2008, 16:17 Uhr
Geblitzt kurz vor der Nachschulung!!! Help!
Hallo, bin neu hier und hoffe das mir einer von ihnen helfen kann.
Ich wurde in meiner Probezeit die am 03.03.2008 endete geblitzt , habe dafür 1 Monat fahrverbot sowie eine Geldstrafe erhalten. Geldstrafe habe ich gezahlt und Fahrverbot abgesessen. Jetz wurde ich am 10.03.2008 innerorts mit 25 Km/h zu viel geblitzt. 5 Tage später kam ein Brief in dem Stand das ich wegen des vergehens wo ich auch das fahrverbot bekommen habe nun eine nachschulung machen müsse und sich meine Probezeit bis zum 03.03.2010 verlängert. Nun meine Frage. Gilt das Blitzen am 10.03 nun auch für die Probezeit ? Weil eigendlich war sie ja schon um! Danke schon mal für die Antworten. MFG
Georg_g
21.03.2008, 16:39 Uhr
zu: Geblitzt kurz vor der Nachschulung!!! Help!
Beim ersten Blitzen warst du noch in der Probezeit. Da es sich um einen A-Verstoß handelt, wurde deine Probezeit um 2 auf 4 Jahre verlängert, d.h. deine Probezeit endet erst im März 2008. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Brief mit der Aufforderung zur Nachschulung erst etwas später bei dir ankam.
Für das zweite Blitzen ist natürlich wieder ein Bußgeld fällig und es gibt auch wieder Punkte in Flensburg. Im Sinne der Probezeit bleibt dieser zweite Verstoß allerdings unberücksichtigt, da du ihn begangen hast, bevor du am ASF teilgenommen hast.
hage605
21.03.2008, 16:49 Uhr
zu: Geblitzt kurz vor der Nachschulung!!! Help!
Danke, das beruhigt mich.
Jetzt läuft meine Probezeit ja bis 2010. Kann ich durch ein zweites Aufbauseminar die erneute Probezeit wieder auf ein Jahr verkürzen? Is zwar teuer aber das wär es mir wert. MFG
Georg_g
21.03.2008, 17:06 Uhr
zu: Geblitzt kurz vor der Nachschulung!!! Help!
»Jetzt läuft meine Probezeit ja bis 2010. «
Ja. Oben hatte ich mich vertippt und 2008 statt 2010 geschrieben.
Die Probezeit kannst du durch ein FSF (Fortbildungsseminar für Fahranfänger) verkürzen, allerdings nicht auf ein Jahr, sondern um ein Jahr, d.h. aus der 4-jährigen Probezeit wird eine 3-jährige, die dann also im März 2009 enden würde.
Welche Fahrschulen FSF anbieten, müsstest du bei dir vor Ort mal nachfragen. In Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Meck-Pomm gibt es diese Möglichkeit leider nicht.
Drummer
22.03.2008, 10:25 Uhr
zu: Geblitzt kurz vor der Nachschulung!!! Help!
Um zu erfahren, wo FSF (Die zweite Phase) angeboten wird, geh einfach auf
www.jungesfahren.de
Dort klickst Du auf "Zeite Fahrazsbildungsphase" und danach auf "Die zweite Phase in Ihrer Nähe".
Postleitzahl eingeben und fertig!
Hütes1985
22.03.2008, 11:57 Uhr
zu: Geblitzt kurz vor der Nachschulung!!! Help!
Obwohl es mich nicht betrifft, habe ich eine kurze Frage zum FSF:
Ich wohne zwar in Niedersachsen, aber es ist ein Katzensprung bis NRW. In NRW kann man das FSF ja machen, in Niedersachsen nicht.
Könnten Leute, die in solch einer Gegend wohnen, auch das FSF dann in dem angrenzenden Bundesland machen, um so die Probezeit um 1 Jahr zu verkürzen?
Oder hängt das von dem Wohnort ab, ob man das FSF dann überhaupt antreten darf?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-104 / 3 Fehlerpunkte
Wie müssen Sie einen Überholvorgang beenden?
Das Wiedereinordnen rechtzeitig und deutlich anzeigen
Dicht vor dem Überholten wieder auf die rechte Fahrbahnseite wechseln
Ohne den Überholten zu behindern, so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-125 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf einen beschrankten Bahnübergang
Auf einen Bauzaun, der die Fahrbahn einengt
Auf einen unbeschrankten Bahnübergang
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf das Ende einer Zone mit einer
- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h
- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h
- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
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