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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dax
19.05.2008, 21:55 Uhr

2.Verstoß in der Probezeit

Hallo,

ich bin im November 2005 mit 38kmh ausserhalb geschlossener Ortschaften zu schnell geblitzt worden. Ich bekam dann 100€ Strafe 3 Punkte und eine Nachschulung. Meine Punkte dürften ja somit mittlerweile wieder weg sein oder?

Jetzt habe ich noch eineinhalb Monate Probezeit! Nun bin ich wieder ausserhalb geschlossener Ortschaften mit 26kmh zu schnell geblitzt worden.

Habe schon gelesen, das ich jetzt wieder 3 Punkte bekomme und zu einem " freiwilligen Gespräch eingeladen werde.

Meine Probezeit endet ja jetzt trotzdem in eineinhalb Monaten oder?

Was passiert mir jetzt wenn ich jetzt wieder einen Verstoß begehe? (Nach der Probezeit)

Was darf ich mir noch alles erlauben, bzw wie lange darf ich mir jetzt nichts mehr erlauben?

Was bringt mir das wenn ich an so einem freiwilligen Gespräch teilnehme, ausser Punkteabbau?

Bitte um zahlreiche Antworten!!

Dankeschön schon mal!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
19.05.2008, 23:18 Uhr

zu: 2.Verstoß in der Probezeit

» Was passiert mir jetzt wenn ich jetzt wieder einen Verstoß begehe? (Nach der Probezeit) «

Du hast aber bereits eingerechnet, daß Deine Probezeit damals um 2 Jahre verlängert wurde, oder? (Nur um sicherzugehen).

Nach der Probezeit drohen Dir keine besonderen fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen. Solange die Owi im VZR eingetragen ist, musst Du damit rechnen, dass bei eventuellen weiteren Verstößen das Bußgeld erhögt wird. Bei einer weiteren Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 25 km/h innerhalb des nächsten Jahres droht Dir ein Fahrverbot, aber das hat mit der Probezeit nichts zu tun.

» Was darf ich mir noch alles erlauben, bzw wie lange darf ich mir jetzt nichts mehr erlauben? «

Hm, was meinst Du damit? Geschwindigkeitsübertretungen werden nicht illegaler, als sie es schon sind ;)

»
Was bringt mir das wenn ich an so einem freiwilligen Gespräch teilnehme, ausser Punkteabbau?
«


Möglicherweise eine sinnergreifende Erleuchtung -.-
Im Ernst: Es bringt, wie gesagt, 2 Punkte Rabatt. Wenn Du nicht vorhast, die Punkte dauerhaft zu sammeln, kannst Du Dir gut überlegen, ob Du Dir das Geld nicht sparen willst.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104 / 3 Fehlerpunkte

Was ist außerorts auf Vorfahrtstraßen erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-104

Parken auf der Fahrbahn

Parken auf dem Seitenstreifen

Halten am rechten Fahrbahnrand

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115

Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen

Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B

An der Sichtlinie anhalten

Die Kreuzung ohne anzuhalten überqueren

An der Haltlinie anhalten