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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Litzi
23.05.2008, 20:33 Uhr

Unfall in Probezeit,Führerschein weg ?

Hallo ich hatte vor ein paar Wochen einen Unfall ich habe einem Radfahrer die Vorfahrt genommen und habe ihn damit umgestoßen
Dem Mann ist zu Glück nichts passiert nur das Fahrrad war leicht beschädigt und die Hose war defekt.Die Polizei hat alles aufgenommen.Heute bekamm ich einen Brief mit 85 Euro Geldstrafe und 3 Punkte in Flensburg
Da ich noch in der Probezeit bin weis ich nicht ob ich deswegen meinen Führerschein abgeben muss
Könnt ihr mir da weiter helfen ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kathi_2310
23.05.2008, 21:39 Uhr

zu: Unfall in Probezeit,Führerschein weg ?

hey,
ne freundin von mir hatte eine fast gleiches problem. sie musste ein aifbauseminar machen und hat 2 jahre probezeit aufgebrummt bekommen. ich bin mir aber nicht 100%ig sicher. schreibe doch einfach mal einem anwalt für verkehrsrecht, der kann dir bestimmt weiterhelfen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.05.2008, 00:11 Uhr

zu: Unfall in Probezeit,Führerschein weg ?

Bei dem Verstoß handelte es sich um einen A- Verstoß. Daher wird in absehbarer Zeit ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit um 2 Jahre verlängert werden.

Sollte das Aufbausemianr nicht fristgerecht besucht werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen, sonst nicht.
Beim dritten A-Verstoß in der Probezeit ist die Fleppe weg.

mfG
Durban

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-006 / 3 Fehlerpunkte

Wie lange dauert es im Allgemeinen, bis 1,0 Promille Alkohol im Blut abgebaut ist?

5 Stunden

1 Stunde

10 Stunden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-005-B

Dass sich Ihr Bremsweg durch Feuchtigkeit und Laub verlängert

Dass ein von rechts kommendes Fahrzeug auf seine Vorfahrt verzichtet

Dass von rechts ein Fahrzeug kommt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden