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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Litzi
23.05.2008, 20:33 Uhr

Unfall in Probezeit,Führerschein weg ?

Hallo ich hatte vor ein paar Wochen einen Unfall ich habe einem Radfahrer die Vorfahrt genommen und habe ihn damit umgestoßen
Dem Mann ist zu Glück nichts passiert nur das Fahrrad war leicht beschädigt und die Hose war defekt.Die Polizei hat alles aufgenommen.Heute bekamm ich einen Brief mit 85 Euro Geldstrafe und 3 Punkte in Flensburg
Da ich noch in der Probezeit bin weis ich nicht ob ich deswegen meinen Führerschein abgeben muss
Könnt ihr mir da weiter helfen ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kathi_2310
23.05.2008, 21:39 Uhr

zu: Unfall in Probezeit,Führerschein weg ?

hey,
ne freundin von mir hatte eine fast gleiches problem. sie musste ein aifbauseminar machen und hat 2 jahre probezeit aufgebrummt bekommen. ich bin mir aber nicht 100%ig sicher. schreibe doch einfach mal einem anwalt für verkehrsrecht, der kann dir bestimmt weiterhelfen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
24.05.2008, 00:11 Uhr

zu: Unfall in Probezeit,Führerschein weg ?

Bei dem Verstoß handelte es sich um einen A- Verstoß. Daher wird in absehbarer Zeit ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit um 2 Jahre verlängert werden.

Sollte das Aufbausemianr nicht fristgerecht besucht werden, wird die Fahrerlaubnis entzogen, sonst nicht.
Beim dritten A-Verstoß in der Probezeit ist die Fleppe weg.

mfG
Durban

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-123

Der Seitenstreifen ist für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse nicht genügend befestigt

Es warnt davor, den Seitenstreifen mit Zugmaschinen zu benutzen

Es zeigt, wie hier Lkw geparkt werden müssen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110 / 3 Fehlerpunkte

Dürfen Sie hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-110

Ja, als Schwerbehinderter mit amtlichem Parkausweis

Ja, für kurzfristige Einkäufe

Ja, als Begleitperson von Blinden mit amtlichem Parkausweis

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.07-001 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie den Fahrstreifen wechseln wollen?

Vor dem Fahrstreifenwechsel immer stark abbremsen

Auf nachfolgenden Verkehr achten

Fahrstreifenwechsel rechtzeitig ankündigen