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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern camillo
09.06.2008, 16:39 Uhr

falsch geparkt im halteverbot

also, erstmal die vorgeschichte. an einem see bei uns in der nähe war ein ruderwettkampf. zu dem see führt aber nur eine landstraße. da aber an diesem see nicht genug parkplätze sind, wurde eine hälfte der landstraße gesperrt und die landstraße zur einbahnstraße gemacht, auf welcher auf der anderen seite geparkt werden darf. nun habe ich aber nicht auf der anderen seite sondern rechts geparkt, mein linker reifen stand noch so ca 5 cm über der weißen linie. beim wettkampf wurde dann durchgesagt das die autos am rechten fahrbahnrand wohl abgeschleppt werdn würdn wenn sie nicht weggefahren werden. so bin ich also zu meinem auto gesprintet (was wohl so 1km wegstand). da war aber schon ein einzelner polizist gerade an meinem auto vorbei. er hatte sonen block in der hand und hat sich nur die kennzeichen notiert, er hat also kein foto gemacht.

es kam ein brief an, dass ich unzulässig im eingeschränkten Haltverbot geparkt habe und dadurch andere behindert habe, was mich also 25 euro kostet.

unter beweismitteln stehn natürlich die angaben des zeugen aber auch ein foto (????). das foto wurde aber nicht gemacht da bin ich mir ganz sicher.

ist es denn rechtens das nur ein einzelner polizist an den autos vorbei läuft und sich die nummern aufschreibt ohne fotos zu machen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.06.2008, 16:50 Uhr

zu: falsch geparkt im halteverbot

» ist es denn rechtens das nur ein einzelner polizist an den autos vorbei läuft und sich die nummern aufschreibt ohne fotos zu machen? «

Ein einziger Polizist reicht, um VErkehrsordnungswidrigkeiten zu dokumentieren. An diesem Zeugenbeweis ist formal nix auszusetzen.

mfG
Durban

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09.06.2008, 16:51 Uhr

zu: falsch geparkt im halteverbot

was mich dennoch stutzig macht ist, das sie als beweismitte ein foto anführen was aber nicht gemacht wurde!?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
09.06.2008, 17:08 Uhr

zu: falsch geparkt im halteverbot

woher weißt du das? Er könnte das Foto bereits vor deinem Eintreffen gemacht haben.

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09.06.2008, 17:11 Uhr

zu: falsch geparkt im halteverbot

die straße war lang und gerade, ich konnte ihn quasi schon 500 meter vorher sehen. es standen sehr viele autos falsch(bestimmt so an die 40) . er ist einfach von auto zu auto gegangen und hat sich die kennzeichen aufgeschrieben

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.06.2008, 17:56 Uhr

zu: falsch geparkt im halteverbot

Du könntest natürlich mal einen freundlichen (!) Anruf bei der Bußgeldstelle tätigen, vielleicht zeigt man Dir ja dann das Photo.

Wenn es nicht existieren sollte, ist da aber immernoch die Zeugenaussage des Polizisten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern diezge
09.06.2008, 21:10 Uhr

zu: falsch geparkt im halteverbot

Hallo,

rechtens ist ein einzelner Polizist bestimmt. Eine Politesse ist ja auch alleine unterwegs.

Aber worauf möchtest Du hinaus?
Du schreibst ja selbst, daß Du falsch geparkt hast. Was hindert Dich jetzt daran, die gerechtfertigte Strafe zu zahlen?


Gruß,

diezge

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tolu
11.06.2008, 11:32 Uhr

zu: falsch geparkt im halteverbot

wieso wird als beweismittel auch ein foto angeführt, wenn keines gemacht wurde? lass dir das foto einfach mal zeigen.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind ein einem Verkehrsstau und müssen warten; vor Ihnen befindet sich ein Fußgängerüberweg. Wie verhalten Sie sich?

Aufschließen und auf dem Überweg warten, wenn keine Fußgänger zu sehen sind

Aufschließen und auf dem Überweg warten, um den Stau zu verkürzen

Überweg frei lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich in dieser Situation?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-003-B

Die Kreuzung ohne anzuhalten überqueren

An der Haltlinie anhalten

An der Sichtlinie anhalten