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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hunter1002
18.09.2008, 17:16 Uhr

Wagen beim einparken touchiert.

Guten Tag, ich habe beim einparken einen Wagen touchiert. Ich konnte keinen Schaden an beiden Autos feststellen. Ich brachte mein Gepäck weg, und als ich nach 5 min wieder kam war das auto das ich touchiert hatte weg.bin kurz darauf zur Polizei um den Tatbestand festzuhalten, um nicht die Fahrerflucht angekreidet zu bekommen. Gibt es eine bestimme Zeit in der sich der Inhaber des Unfallautos melden muss, da sonst der Vorfall so zu sagen"verjährt"? Wenn sich der Inhaber des Unfall autos nicht meldet, wird man dann trotzdem die Probezeit verlängern? oder muss ich noch mit Folgen rechnen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
18.09.2008, 20:48 Uhr

zu: Wagen beim einparken touchiert.

gut, dass du bei der polizei gemeldet hast!
aber ich denke, es wird nichts kommen! da der inhaber des unfall autos nichts merkt (wenn du sagst: an beiden autos nichts zu erkennen)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113 / 3 Fehlerpunkte

Wie muss sich ein Kraftfahrer in dieser Straße verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-113

Wenn keine Fußgänger in der Nähe sind, darf schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden

Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Er muss auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-016 / 3 Fehlerpunkte

Warum ist bereits der einmalige Konsum von Drogen (wie z.B. Haschisch, Heroin, Kokain) gefährlich?

Er kann

- einen mehrere Stunden dauernden Rausch hervorrufen

- zur Fahruntüchtigkeit führen