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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
15.12.2008, 14:05 Uhr

Zebrastreifen

Hallo!

Hab seit Mittwoch den Autoführererschein.

Bin heute mit dem Motorroller am Kreisel raus und es gibt 2 Zebrastreifen. Die Frau war etwa bei der Häfte des ersten Zebtrastreifens. Zwischen erstem und zweitem Zebrastreifen ist noch ne Verkehrsinsel.

Ich bin also genau mit dem Motorroller über den zweiten Zebrastreifen gefahren, als sie mitten im ersten Zebrastreifen war. Es war also eigentlich keien Behinderung für sie und ich als Roller bin ja eh sehr schmal. Hab eh nur den rechten Rand des zweiten Zebrastreifens benutzt.

Ich hab keine Polizei gesehen und ich glaube die Frau hat sich auch nicht beschwert nur ich wollte fragen, ob man mich belangen könnte, ich denke, es ist grad so in der Grauzone nur ich mach mir halt Sorgen, weil ich jetzt in der Probezeit bin und das ein A-Verstoß wäre....


Was denkt ihr? Muss ich mir Sorgen machen? Ich tu´s auch nie wieder... Und wenn je.... wie lange kann das dauern, bis die Anzeige kommt?

Ich weiß, ich bin paranoid...


MFG
Yoshi08

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
15.12.2008, 16:42 Uhr

zu: Zebrastreifen

wenn die frau noch nicht auf der mittelinsel war, passiert dir nix.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
15.12.2008, 18:01 Uhr

zu: Zebrastreifen

@carhol

Vielen Dank, das wusste ich nämlich nicht.

Es war grad so in der Grauzone, also eins ist klar. Behindert wurde sie durch mich nicht, wahrscheinlich war sie 2 Sekunden nach meinem Übertreten auf der Mittelinsel.

Vielen Dank, und wie gesagt: Eh unwahrscheinlich, dass es ein Kläger gibt.

Man macht sich nur so viele Gedanken, weil es eben unter Strafe steht, aer die meisten Vergehen bleiben eh unestraft...

Wollte nur nicht einer der vielen hier in der Probezeit sein, die sagen: Hilfe, Punkte bekommen in A-Verstoß  

Aber die Strafen sind sowieso irrational, hier ein Beispiel:

Im Gegensatz zu dem ach so schlimmen Abbremsen vor dem Zenrasterifen zum Beispiel, wo man Punkte bekommt, kostet es lediglich 25 Euro , wenn man die Vorfahrt missachtet und dabei einen anderen behindert! Ich dachte ich mir, das hier mal anzuprangern.

Aber wo ist da die Verhältnismäßigkeit? Nehmen wir an, wir sind bei einer Kreuzung, wo keiner ist, also ohne Behinderung, und begehen einen Rotlichtverstoß, kostet es unter 1 Sek 50 Euro, ab einer Sekunde 125 Euro. Was ist denn das für ein Witz??? Genauso glaube ich auch bei einem rechten Grünpfeil bei roter Ampel.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
17.12.2008, 09:56 Uhr

zu: Zebrastreifen

"An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge ... den Fußgängern ..., welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen." (§ 26 Abs 1 StVO).

Rechtlich gibt es keinen ersten und zweiten FÜW, sondern nur einen (1) und wenn ein Fzg und ein FG gleichzeitig auf dem FÜW sind, dann handelt der Fzgführer falsch.

In Fahrschulen wird gelehrt, dass der Fzgführer anhalten muss, wenn sich ein FG in einem Halbkreis von 5 m vor dem FÜW befindet und diesen erkennbar überqueren will.

Habt ihr da andere Erfahrungen?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
17.12.2008, 17:53 Uhr

zu: Zebrastreifen

Ich auf jeden Fall. Jeder fährt eigentlich, wenn man nicht ganz nah an dem Zebrastreifen ist. Und wenn einer bei einer Stelle ist, wo 2 Fahrstreifen udn in der Mitte eine Berkehrsinsel ist, fährt eigentlich jeder, wenn die andere Person noch auf dem entfernten Fahrstreifen ist.

Gestern bin ich nochmal an dem Fahrstreifen vorbeigelaufe, udn siehe da, bin 1m von ihm entfernt, laufe zu ihm hin und ein mann mit ner Pfeife fährt über den Zebrastreifen. So ne Pfeife! Wenn ich unachtsam gewesne wär, hätt es sicher nen Unfall gegeben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
17.12.2008, 19:28 Uhr

zu: Zebrastreifen

»... wenn ein Fzg und ein FG gleichzeitig auf dem FÜW sind, dann handelt der Fzgführer falsch.«

Du hast ja selbst zitiert, dass der Fahrzeugführer dem Fußgänger das Überqueren ermöglichen muss. Ich darf den Fußgänger also nicht behindern, aber ich muss nicht extra warten bis ein Fußgänger endlich eingetroffen ist. In Abhängigkeit von der Fahrbahnbreite, dem Tempo des Fußgängers, meinem Abstand zum Überweg und meiner eigenen Geschwindigkeit kann ich also durchaus im Einzelfall noch durchfahren.

Wenn die Oma mit ihrer Gehhilfe am linken Rand der 15 Meter breiten Straße gerade mit 2 km/h losläuft, dann kann ich in der Regel noch durchfahren.

»In Fahrschulen wird gelehrt ...«

In meiner Fahrschule nicht. ;-)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
17.12.2008, 21:52 Uhr

zu: Zebrastreifen

>>In Fahrschulen wird gelehrt, dass der Fzgführer anhalten muss, wenn sich ein FG in einem Halbkreis von 5 m vor dem FÜW befindet und diesen erkennbar überqueren will.
<<

wo hast du den blödsinn her ??


mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
18.12.2008, 10:27 Uhr

zu: Zebrastreifen

@Kahleberger

In der Situation ist eindeutig erkennbar, dass der Fußgänger den Überweg benutzen will und man darf ihn nicht behindern.
Es gehört nun wirklich keine Glaskugel dazu, zu erahnen, dass der Fußgänger nicht auf der Mittelinsel überwintern will.

Ein Fußgänger auf dem Überweg hat ebenso Vorrang wie ein vorfahrtberechtigter LKW und wer sich gegenüberdem Fußgänger anders verhält, als er es gegenüber einem LKW tun würde, der begeht m.E. eine vorsätzliche Gefährdung.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern asdf555
18.12.2008, 10:44 Uhr

zu: Zebrastreifen

@Hinniwilli: Sehe ich auch so.

Die Absicht des FG muss ich als Fzgführer (im voraus) erkennen (Wortlaut: .. erkennbar benutzen wollen ....

Ist eine Mittelinsel eine bauliche Trennung?
Ich glaube eher nein, denn die Mittelinsel dient dem Schutz der FG und nicht dazu, die Fahrbahn zu teilen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
18.12.2008, 17:27 Uhr

zu: Zebrastreifen

>> §26 Fußgängerüberwege

(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig müssen sie warten.<<

d.h. das fz führer fg nicht behindern dürfen wenn sie den zebrastreifen überqueren wollen. das heisst aber auch, dass ich vor einem fg den streifen überqueren darf wenn ich den fg nicht behindere.
ausserdem hat der fg vor dem überquren seine verkehrssicherheitspflicht zu erfüllen.
eine mittelinsel ist eine bauliche trennung, egal welchen zweck sie verfolgt.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
18.12.2008, 19:10 Uhr

zu: Zebrastreifen

@carhol
Was verstehst Du hier unter "Verkehrssicherungspflicht"?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
19.12.2008, 10:19 Uhr

zu: Zebrastreifen

Ein Fußgänger, der erkennbar einen Fußgängerüberweg queren will, ist ebenso wenig verpflichtet zu überprüfen, ob andere seinen Vorrang beachten wie beispielsweise ein Autofahrer, der bei grün über eine Kreuzung fährt, verpflichtet ist, zu überprüfen ob der Querverkehr auch tatsächlich bei rot hält.

Dass er es zur Selbsterhaltung trotzdem macht, steht auf einem anderen Blatt. Allerdings sollte man unauffällig schauen, denn wenn ein Autofahrer merkt, dass er vom Fußgänger gesehen wurde, dann reagieren viel darauf mit der Haltung : "Der hat mich gesehen, also wird er auch stehen bleiben, wenn ich draufhalte."

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
19.12.2008, 10:30 Uhr

zu: Zebrastreifen

Verkehrssicherungspflicht ist übrigens eine vollkommen andere Baustelle. Dabei geht es darum, dass z.B. ein Grundeigentümer, Hausbesitzer etc. dafür sorgen muss, dass dort keine Gefahrenquellen vorhanden sind, wie lockere Geländer, Stolperfallen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
19.12.2008, 13:36 Uhr

zu: Zebrastreifen

da liegst du aber ziemlich daneben hinniwilli, mit beiden postings.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hinniwilli
19.12.2008, 14:26 Uhr

zu: Zebrastreifen

... aber Argumente hast Du keine?

P.S. Schau mal z.B. bei Wikipedia unter "Verkehrssicherungspflicht" nach.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
19.12.2008, 17:33 Uhr

zu: Zebrastreifen

doch, aber keine zeit quellen rauszusuchen.
gibt etliche urteile die von "verkehrssicherungspflicht" sprechen und auch besagen das ein fg auch am fussgängerüberweg nicht einfach auf die strasse rennen darf und das eine mittelinsel eine "bauliche massnahme" ist.
ist aber bald urlaub, werde dann die entsprechenden kommentare und urteile suchen.
wiki ist zwar gut bis sehr gut, aber eben nicht umfassend.

mfg

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Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist

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