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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Hasan513
07.02.2009, 19:25 Uhr

Mit mofa gebackt ??? 3 Punkte ?? HILFE !!

Hallo,
ich wurde gestern gebackt vom polizei das ist so passiert " ich war unterwegs nach hause auf ein mal um die ecke kamm ein polizei wagen ich sollte anhalten hab ich aber nicht gemacht weil mein mofa enddrosselt war und bin abghaun durch wald und so später wurde ich von ein motorrad polizei gebackt und jetzt krieg ich eine anzeige plus so um die 75 euro straff geld und er meinete am wenigsten 3 punkte und ich wollte jetzt fragen ob ich mein autoführerschein trozdem machen kann oder ob problemme geben wird ?

bitte um hilfe

danke in vorraus


MFG
hasan513

MFG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
07.02.2009, 20:18 Uhr

zu: Mit mofa gebackt ??? 3 Punkte ?? HILFE !!

da wirst du vor gericht erscheinen müssen und der richter wird dir sagen, was er für dich als angemessen hält.
vielleicht auch eine führerscheinsperre oder eine jugendstrafe.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
07.02.2009, 21:14 Uhr

zu: Mit mofa gebackt ??? 3 Punkte ?? HILFE !!

Übrigens heißt es gepackt, nichts mit backen...

Aber Probleme mit dem Führerschein wirds wohl geben, ja.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilifood
08.02.2009, 05:05 Uhr

zu: Mit mofa gebackt ??? 3 Punkte ?? HILFE !!

Das kommt mir irgendwie bekannt vor ........naja ist ne andere Geschichte ;-)

Bei mir war es so das ich mich nach einem ähnlichen Missgeschick ganz normal bei der Fahrschule anmelden konnte und auch ganz normal die theoretischen und praktischen Stunden absolvieren konnte.
Das einzige Problem was ich hatte war nur das ich nicht sofort zu der theoretischen Prüfung zugelassen wurde, da ich ja noch Angeklagter in einem laufenden Strafverfahren war.

Ich hatte damal sogar einen Brief an das Straßenverkehrsamt geschrieben in dem ich förmlich um die Rücksendung meiner Unterlagen gebettelt hab.........aber da habe ich nur eine Absage bekommen. Die rühren keinen Finger solange der Prozess nicht beendet ist. (also spar dir das Briefe schreiben)

Dann ging es weiter...........

Lass dir keine Angst machen wenn Leute behaupten du musst vor den Richter / du bekommst führerscheinsperre oder gar eine jugendstrafe, das ist alles Moppelkotze.

Wenn du Ersttäter bist (so war es bei mir) dann bekommst du irgendwann bescheid das du im nächst größeren Rathaus dort zu einer Art Anhörung musst. Da wird dann so eine Mischung aus Sachbearbeiter(in) und Phsychologe vor Dir sitzten, dem du dann erzählst ......wiso......weshalb........warum du diesen blödsinn gemacht hast. Wenn's geht bitte bei der Wahrheit bleiben denn auf den Kopf sind die Leute da auch nicht gefallen.

Sofern das Gespräch "positiv" verlaufen ist (wie bei mir) wird dir dann eine Strafe auferlegt. Welche das ist hängt davon ab, ob du bereits ein eigenes Einkommen beziehst (Azubi etc.) oder nicht.
1.Einkommen = Geldstrafe (150€ bei mir)
2.Kein Einkommen = Sozialstunden

Nachdem dann der fällige Betrag bei der Stadt eingezahlt wurde, haben die dann auch den zuständigen Staatsanwalt informiert welcher wiederrum mich informierte das das Verfahren damit eingestellt sei. Dann musst du nurnoch den Brief vom Staatsanwalt (die Begnadigung) an das Straßenverkehrsamt schicken und schon fangen die auch an zu arbeiten...............und irgendwann trudeln dann die Unterlagen bei deiner Fahrschule ein und du kannst deine Fahrausbildung fortsetzen.

Diese Angelegenheit hat bei mir ca. 8 Wochen gedauert.

PS: Ist also ne Menge Aufwand, um ein paar km/h schneller von A nach B zu kommen und ich habe meine Lehre draus gezogen, und vielleicht ziehst du auch deine daraus.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hezwtal
08.02.2009, 10:04 Uhr

zu: Mit mofa gebackt ??? 3 Punkte ?? HILFE !!

Habe selten über die geballten, unglaublich komischen orthografischen und sprachlichen Eigentümlichkeiten eines Beitrags so herzlich gelacht! Nichts für ungut, alles war verständlich. Keine falsche Scham, weiter so (und vielleicht mit der Zeit auch besser) ...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ellysa
08.02.2009, 10:41 Uhr

zu: Mit mofa gebackt ??? 3 Punkte ?? HILFE !!

@ Lilifood
Bist du denn auch noch direkt vor der Polizei geflohen? Das macht die Sache für mich wesentlich schwerwiegender, als wenn man einfach "nur" zu schnell fährt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilifood
08.02.2009, 14:58 Uhr

zu: Mit mofa gebackt ??? 3 Punkte ?? HILFE !!

@hezwtal

Das fass ich mal als Kompliment auf ;-)

@Ellysa

Nein vor der Polizei bin ich nicht geflohen. Aber ich denke dies wird sich dann womöglich in einer höheren Geldstrafe oder mehr Sozialstunden niederschlagen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.02.2009, 15:47 Uhr

zu: Mit mofa gebackt ??? 3 Punkte ?? HILFE !!

@ellysa

war dein mofel frisiert ? geflohen bist du auch nicht.
kennst du die vorgeschichte des te ?

also bleiben wir doch einfach bei dem, was das gesetz für fof vorsieht und machen deinen einzelfall nicht zum generalfall.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilifood
08.02.2009, 18:40 Uhr

zu: Mit mofa gebackt ??? 3 Punkte ?? HILFE !!

@carhol

>>@ellysa<<
- Ich geh einfach mal davon aus das du mich meintest.

>>war dein mofel frisiert ?<<
-Ja mein Mofaroller war auch frisiert/entdrosselt.

>>geflohen bist du auch nicht.<<
- Nein bin ich nicht.

>>kennst du die vorgeschichte des te ?<<
-Wenn es danach geht dürften man hier ja auf 90% der Threads nicht antworten da man NIE die exakte Vorgeschichte kennt.

>>also bleiben wir doch einfach bei dem, was das gesetz für fof vorsieht und machen deinen einzelfall nicht zum generalfall.<<
-Ich denke aber schon das mein Fall der Regelfall bei Ersttäterschaft ist. Ich kann mir kaum vorstellen das das nur bei mir so abläuft. Ebensowenig kann ich mir vorstellen das sich irgend ein Richter/Jurist mit so einer kleinigkeit beschäftigt. Diese Verfahren werden immer wegen Geringfügigkeit an die örtlichen Behörden übergeben.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-016-B / 3 Fehlerpunkte

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Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-142

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