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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern regina87
03.06.2009, 12:48 Uhr

2 Vergehen, Bußgeldverfahren. Was passiert weiter???

Hallo, bitte bitte helft mir. Ich bin schon ganz verwirrt. Habe heute Bußgeldverfahren bekommen.
1. Sie fuhren beim Linksabiiegen verbotswiedrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295). §41 Abs. 3, § 49 StVO; §24 StVO; 155.3 BKat M
sowie
2. Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt. §21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVO; 100 BKat

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03.06.2009, 14:55 Uhr

Ohne Punkte?

Ohne Punkte? Ohne Fahrverbot etc.?

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03.06.2009, 18:15 Uhr

zu: 2 Vergehen, Bußgeldverfahren. Was passiert weiter???

Einzelverstöße ok, keine Punte. Die kombination macht mir zu schaffen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Yoshi08
03.06.2009, 20:15 Uhr

zu: 2 Vergehen, Bußgeldverfahren. Was passiert weiter???

Muss dir nicht zu schaffen machen, Verstöße ohne Punkte darfste beliebig oft machen, ohne mit weiteren Konsequenzen rechnen zu müssen.


Das heißt, 3x 20 km/h zu viel = keien Probezeitverlängerung, 21kmh zu schnel Probezeitverlängerung, viele Kosten, um es mal drastisch auszudrücken

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04.06.2009, 11:10 Uhr

@yoshi08

Ich hatte bedenken, weil ich mir sicher war, dass sie die verstöße zusammen zählen...also als einen. wird aber nicht. Tatmehrheit, also 2 einzel verstöße. ;)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-121

Auf eine Ampel

Auf eine Zollstelle

Auf einen Bahnübergang mit rotem Blinklicht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte

Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127

Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist

Ja, wenn die Fahrbahn nass ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-001

Auf Vorfahrt

- bis zum Ortsende

- nur an der nächsten Kreuzung oder Einmündung

- an allen Kreuzungen und Einmündungen dieser Straße