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Bußgeld, Punkte, Probezeit
reinberger90
16.11.2009, 14:49 Uhr
Fahren über Fahrstreifenbegrenzung
Guten Tag Leute!
Ich möchte euch ein Szenario mitteilen, was mir nicht so klar ist.
Es geht um eine Ordnungswidrigkeit (fahren über eine Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295))
Person A = Fahrer (Alter 18, Probezeit)
Person B = Polizist (auf Motorrad) 1 Person
Person C = unbeteiligter Autofahrer
Person A fährt außerorts (Tempolimit 70) in der Nacht mit Tempo 70 auf einer sehr breiten Bundesstraße.
Vor Person A fährt Person C und hinter Person A fährt Person B.
Person A setzt zu einem Überholvorgang an und überquert die gestrichelte Linien.
Beim Überholen kommt eine Fahrstreifen Begrenzung und Person A kann nur darüber fahren, da Person C rechts neben ihm ist.
Szenario (Straße):
--------------------------------------------------
gegenverker <-- <--
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - |||||(sperrfläche)
person B :-: person A :-: person C :-: --> -->
--------------------------------------------------
Person A konnte Sperrfläche nicht erkennen und wird nach dem Überholvorgang von Person B angehalten.
Person B nimmt Personalien auf aber Person A muss nichts unterschreiben.
Nach 3 Wochen bekommt Person A einen Bußgeldbescheid von 200 euro und 4 Punkte.
Person A fragt sicht natürlich nun Einspruch einzulegen oder es verschwendete Energie ist.
Pro
nur 1 Polizist
keine Beweise nur Aussage
Contra
Polizist = hohe Glaubwürdigkeit
Wie sind eure Meinungen
Mit freundlichen Grüßen
reinberger90
carhol
16.11.2009, 17:05 Uhr
zu: Fahren über Fahrstreifenbegrenzung
gelegentlich mal tante salesch oder richter a. hold im fernsehen schauen, dann würdest du nicht so einen .... schreiben.
"nur 1 Polizist", selbst wenn es meine putzfrau gewesen wäre, würde man ihr mehr glauben als dem beklagten, weil ein zeuge nicht lügen darf.
der überholvorgang hätte vor den linie abgeschlossen sein müssen, wenn er die nicht sehen konnte, hätte er nicht überholen dürfen.
dein Thread war schon reine ernergieverschwendung.
zahlen und lächeln
mfg
durbanZA
16.11.2009, 19:53 Uhr
zu: Fahren über Fahrstreifenbegrenzung
Hallo Reinberger, willkommen im Forum :)
Was für ein Tatbestand wird denn genau vorgeworfen?
Befand sich an der Stelle ein Überholverbot?
Vor Gericht ist der Richer frei in der Würdigung der Zeugen.
Wenn die Aussage des Zeugen nicht widersprüchlich ist, und weiter kein Grund ersichtlich ist, weshalb dieser lügen sollte, steht die Tatsache, dass diese Aussage einziges Beweismittel ist, einer Verurteilung nicht entgegen.
Carhol, mit dem falschen Fuß aufgestanden?
Schon, weil die genannte Strafe überhaupt nicht mit dem entsprechenden Tatbestand im Bußgeldkatalog vereinbar ist, halte ich diesen Thread nicht für "Energieverschwendung".
Im Übrigen denke ich, dass die einschlägigen Gerichtssendungen auf RTL und Sat1 nicht zur notwendig zum Mindestbildungsstandart gehören.
mfG
Durban
carhol
17.11.2009, 04:17 Uhr
zu: Fahren über Fahrstreifenbegrenzung
warum ?
19.1 plus verwaltungsgebühr passt doch .
mfg
Georg_g
17.11.2009, 18:55 Uhr
zu: Fahren über Fahrstreifenbegrenzung
Der TE sollte mal die Frage von durban beantworten, was ihm genau vorgeworfen wird, denn das bloße Überfahren der Linie (ohne jede Gefährdung) kann nicht 200 Euro kosten.
reinberger90
17.11.2009, 20:19 Uhr
Fahren über Fahrstreifenbegrenzung
Kp wieso jemand sich hier aufregt xD
Es wird eben vorgeworfen das ich den Gegenverkehr gefährden hätte können (weit und breit kein Gegenverkehr) und bin dabei über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren.
Aber ich bin doch nich Houdini und kann sehen das plötzlich auf dieser riesigen Bundesstraße eine riesige Fahrbahnbegrenzung kommt.
Und ja ich fand es auch krass das es genau 173,80 euro kostet.
Meine Freundinn saß auch im auto, und kann eben auch bezeugen das in der Dunkelheit das nicht sichtbar war.
Ich bin nicht zu schnell gefahren nicht rasant und hätte niemals dort jemanden gefährden können abgesehen davon das die Straße für 4 Fahrstreifen gereicht hätte...
Schöne Grüße
reinberger90
Georg_g
17.11.2009, 20:55 Uhr
zu: Fahren über Fahrstreifenbegrenzung
Gefährdung des Gegenverkehrs ohne Gegenverkehr ist nicht möglich. Wenn du dir deiner Sache sicher bist, würde ich Einspruch einlegen.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?
Sie müssen
- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen
- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-005-B / 3 Fehlerpunkte
Wo müssen Sie warten?
An der Sichtlinie
In Höhe der Ampel
An der Haltlinie
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-008-B / 3 Fehlerpunkte
Welches Verhalten ist richtig?
Ich lasse den grünen Pkw durchfahren
Ich muss den roten Pkw vorbeilassen
Ich biege vor dem grünen Pkw links ab
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