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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Apfelsalat
14.12.2009, 21:37 Uhr

Navi mit Blitzerwarner

Ich habe ein Navi welches eine Blitzwarnfunktion hat. Da es Verboten ist habe ich diese Funktion immer ausgeschaltet .
Kann ich trotzdem bestraft werden ? Darf ein Polizist einfach so mein Navi durchstöbern ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Apfelsalat
15.12.2009, 01:49 Uhr

zu: Navi mit Blitzerwarner

Also braucht man sich jetzt keine Sorgen mehr zu machen ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
15.12.2009, 12:21 Uhr

zu: Navi mit Blitzerwarner

Der Tatbestand wurde nicht aus dem Bußgeldkatalog gestrichen, sondern hat jetzt nur nicht mehr die Nr. 109a, sondern 247.

Ob Navis mit Blitzer-POI unter die Vorschrift fallen, ist immer noch nicht eindeutig geklärt.

»Da es Verboten ist habe ich diese Funktion immer ausgeschaltet.«

Dann lösch doch einfach die entsprechenden Dateien.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Apfelsalat
15.12.2009, 14:34 Uhr

zu: Navi mit Blitzerwarner

Die Software ist fest im Betriebssystem des Navis integriert , die kann man nicht löschen lediglich die Funktion deakivieren. Zumal da auch die Garantie verfallen würde...

Aber gernerll hat der Polizeibeamte aus Datenschutzgründen doch kein Recht mein Navi zu durchstöbern ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lilifood
16.12.2009, 12:25 Uhr

zu: Navi mit Blitzerwarner

Ich denke nicht das es da mit der Polizei Schwierigkeiten geben kann, da auf dem Navi ja nur fest installierte Blitzer und womöglich häufige Stellen von mobilen Blitzern gekennzeichnet sind.

Man darf die Blitzerwarnfunktion im Navi nicht mit einem Radarwarngerät verwechseln. Letzteres ist natürlich verboten und kann von der Polizei einkassiert werden.

Das mit deinem Navi geht schon in Ordnung, im Radio hört man ja auch jede Stunde wo aktuell mobile Blitzer stehen und die machen sich damit auch nicht strafbar (bzw. Grauzone).



((Alle Angaben basieren auf Bauchgefühl, ich hab keine Ahnung von dem dazugehörigen Gesetzestext))

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte

Mit orangefarbener Warntafel

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.11-001 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie in eine Kreuzung nicht einfahren, obwohl Sie Vorfahrt haben?

Wenn Sie

- ein Fahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn behindern würden

- auf der Kreuzung warten müssten, weil der Verkehr stockt

- als Linksabbieger lediglich wegen des Gegenverkehrs auf der Kreuzung warten müssten