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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Miep
24.03.2010, 14:07 Uhr

Aufbauseminar nach A-Verstoß in der Probezeit

Hallo,
ich habe Anfang Dezember 2009 einen kleinen Unfall verursacht(A-Verstoß). Mein Bußgeldbescheid kam dann im Januar oder Februar 2010 und das waren so ca 120€.
Meine Frage jetzt: Wie lange dauert es etwa, bis ich die Anordnung zum Aufbauseminar erhalte?
Wichtig ist das Ganze, weil ich ab August ein Auslandsjahr beginne und daher möglichst vorher diese Seminar machen muss.
Wo kann man sich danach erkundigen und wie kann man die Sache evtl. beschleunigen?

Schon mal Danke für Tipps und Hinweise.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
24.03.2010, 18:00 Uhr

zu: Aufbauseminar nach A-Verstoß in der Probezeit

da musst du den sachbearbeiter bei deinem sva fragen.

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Miep
24.03.2010, 18:22 Uhr

zu: Aufbauseminar nach A-Verstoß in der Probezeit

Da hab ich schon nachgefragt, aber die meinten, da könnten sie acuh nix zu sagen, weil das jetzt in Flesnburg liegt und die da keinen Einfluss drauf haben. Hilft mir recht wenig, da ich hier wirklich auf heißen Kohlen sitze und nicht weiß, was ich deswegen machen kann.
Aber danke.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
24.03.2010, 22:08 Uhr

zu: Aufbauseminar nach A-Verstoß in der Probezeit

Wenn du weißt, wo getrödelt wird, warum rufst du da nicht einfach an?
Sicherlich wird es nich "hoppla-hopp" sein, bis du den zuständigen Menschen am Hörer hast, aber wenn`s so drängt, ist es immer noch besser als Däumchen zu drehen.
Versuche es doch einfach mal:

http://www.kba.de/cln_007/nn_124384/DE/DasKBA/Ansc
hriftenOeffnungszeiten/anschriften__node.html?__nn
n=true

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127 / 3 Fehlerpunkte

Darf hier schneller als 60 km/h gefahren werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-127

Ja, wenn die Fahrbahn trocken ist

Ja, wenn die Fahrbahn nass ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115

Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs

Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen