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Bußgeld, Punkte, Probezeit

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08.06.2011, 12:43 Uhr

Wurde zum zweiten mal geblitzt

Ich hatte vor einem jahr einen unfall an der kreuzun 11.11.2009 hatte ein aufbauseminar absolviert meine probezeit wurde um vier jahre verlängert,heute wurde ich 08.06.2011 geblitzt mit 30kmh zu viel muss ich jetzt wieder mit einem aufbauseminar rechnen oder muss ich nur das bußgeld bezahlen

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08.06.2011, 14:50 Uhr

zu: Wurde zum zweiten mal geblitzt

Zu dem sagt der Bußgeldrechner, wenn du außerhalb geschlossener Ortschaften mit 30 km/h über erlaubt unterwegs warst:

»Bußgeld: 80 €
Punkte in Flensburg: 3 Punkte
Fahrverbot: Nein, diese Zuwiderhandlung allein hat kein Fahrverbot zur Folge.
Verwaltungsgebühr: 20,00 € (für das Ausstellen des Bußgeldbescheids)
Verwaltungsauslagen: 3,50 € (für die Zusendung des Bußgeldbescheids)
Rechtsgrundlage Gebühren: § 107 Abs. 1, 3 Nr. 2 OWiG
Folgen für die Probezeit: Sie müssen mit weiteren Konsequenzen aufgrund der Probezeit rechnen, da dieser Verstoß im Verkehrszentralregister eingetragen wird:

Die Behörde wird Sie schriftlich verwarnen und Ihnen empfehlen, innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, da Sie nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit einen weiteren Verstoß begangen haben.
§ 2a Abs. 2 Nr. 2 StVG

Bei fristgerechter Teilnahme an dieser Beratung werden zwei Punkte im Verkehrszentralregister gelöscht (»Punkterabatt«).
§ 45 FeV i.V.m. § 4 Abs. 4 StVG«


Wenn es innerhalb geschlossener Ortschaft war, wird es 20€ teurer.

Halte dir für die Zukunft im Hinterkopf:
»Wenn der Führer eines Kraftfahrzeugs innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Entscheidung einen weiteren Tempoverstoß von mindestens 26 km/h begeht, wird gegen ihn wegen "beharrlicher Verletzung der Pflichten" in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat verhängt (§ 4 Absatz 2 der Bußgeldkatalog-Verordnung).«

Gucke dir mal diese Grafik an:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showt
opic=3063

Du bist nun bei der roten (2).
Dann siehst du, wie es für dich weiter geht, bzw weiter gehen kann.

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08.06.2011, 14:56 Uhr

zu: Wurde zum zweiten mal geblitzt

Kurzer Nachtrag.
Ich las mehr den Text, als die Überschrift! Sorry

Wurdest du denn tatsächlich wg. überhöhtem Tempo schon einmal geblitzt?
Mit mehr als 26 km/h über erlaubt?

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-120

Auf eine Erste-Hilfe-Station

Auf eine Gefahrstelle

Auf eine Kreuzung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.43-101 / 3 Fehlerpunkte

Worauf können rot-weiße Warntafeln an Fahrzeugen hinweisen?

Auf ein Fahrzeug mit Überbreite

Auf einen Anhänger, der innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf der Fahrbahn abgestellt ist

Auf ein Gefahrgutfahrzeug

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-004

Sie dürfen nicht nach rechts abbiegen

Sie müssen die Fahrtrichtungsänderung nach rechts anzeigen

Sie dürfen nur nach rechts weiterfahren