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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Terex
15.07.2011, 20:50 Uhr

Unfall in verlängerter Probezeit

Hallo,

ich hatte während der Probezeit einen Unfall im alkoholisierten Zustand; danach ca. ein Jahr Führerscheinentzug und besonderes Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger. Nun hatte ich jetzt einen Unfall in der verlängerten Probezeit (Vorfahrt missachtet), bei dem der andere leicht verletzt wurde (fahrlässige Körperverletzung von mir). Die Staatsanwaltschaft wird das ganze höchstwahrscheinlich nicht verfolgen und der Geschädigte auch keinen Strafantrag stellen.
Wie sieht es da jetzt mit meinem Führerschein aus? Soweit ich den entsprechenden Texten entnehmen kann, müsste ich eine nicht verpflichtende Aufforderung erhalten, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Und falls ich einen weiteren Verstoß dieser Art in der restlichen Probezeit begehen sollte, würde mir der Führerschein entzogen.
Stimmt das soweit? Macht es hier einen Unterschied, ob das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird? Und verlängert sich meine Probezeit dadurch jetzt ein weiteres mal?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Major König
15.07.2011, 22:29 Uhr

zu: Unfall in verlängerter Probezeit

>>Stimmt das soweit? Macht es hier einen Unterschied, ob das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird? Und verlängert sich meine Probezeit dadurch jetzt ein weiteres mal?<<

Es macht nur hinsichtlich der Strafzumessung einen Unterschied --> Fahrlässige Körperverletzung. Es läuft dann seinen normalen Gang also Empfehlung an der Teilnahme einer Verkehrspsychologischen Beratung.

Deine Probezeit verlängert sich nicht nochmal.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
16.07.2011, 23:49 Uhr

zu: Unfall in verlängerter Probezeit

Hallo!

Da Dir in der Probezeit bereits die Fahrerlaubnis entzogen war, gelten die normalen Probezeitregeln für Dich nicht, sondern ein "verschärfter Modus".

Wenn Du innerhalb der Probezeit einen weiteren A- Verstoß begehst (die Vorfahrtsverletzung wäre so einer), so wird die Fsst, sobald sie davon erfährt, eine MPU anordnen und Dir dafür eine Frist setzen.
Bringst Du innerhalb dieser Frist kein positives MPU- Gutachten bei, wird die Fahrerlaubnis bis auf weiteres entzogen.

Ob das Verfahren wegen der KV eingestellt wird oder nicht ist insofern egal, dass bei Einstellung in der Regel die Ordnungswidrigkeit (Vorfahrtsmissachtung) dennoch geahndet wird.

Im Partnerforum www.verkehrsportal.de kannst Du Dir noch eine zweite Meinung einholen.

MfG
Durban :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-103 / 3 Fehlerpunkte

An einem Zebrastreifen hält auf dem rechten Fahrstreifen ein Lkw an. Sie fahren auf dem linken Fahrstreifen. Wie verhalten Sie sich?

Warnzeichen geben und den Lkw überholen

Warten, weil Fußgänger die Fahrbahn überqueren könnten

Zügig weiterfahren, wenn Sie vor dem Lkw keine Fußgänger sehen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-105-B

Bremsen und nach rechts ausweichen

Unverändert weiterfahren, damit der Lkw gezwungen wird, wieder rechts einzuscheren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge