Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern alhabu
16.09.2011, 23:41 Uhr

Viel zu schnell in einer 50er Zone

Moin,
Ich bin in der Probezeit und wurde heute in einer 50er Zone mit ca. 105Km/h geblitzt worden.
Wurde daraufhin direkt rausgezogen und musste Daten geben und Pusten und co.

Der Bußgeldkatalog besagt: 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot, aber was heißt das für mich als Probezeit-Fahrer ?!

Ich danke schonmal für alle Beiträge
MfG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris835
17.09.2011, 08:05 Uhr

zu: Viel zu schnell in einer 50er Zone

Das bedeutet für dich neben einem saftigen Bußgeld.
Eine verlängerung der Probezeit um2 Jahre auf Insgesamt 4 Jahre.
Außerdem wird ein Aufbauseminar fällig. Das kostet je nach Gebiet ca 200-400€.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern alhabu
17.09.2011, 10:45 Uhr

zu: Viel zu schnell in einer 50er Zone

Das klingt doch schonmal extrem Kake!
Ne MPU fällt bei einen Geschwindigkeitsvergehen aber nicht an oder ?
War immerhin das erste mal das ich geblitzt oder sonstiges werde.
Danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
17.09.2011, 19:04 Uhr

zu: Viel zu schnell in einer 50er Zone

@Umleitung, glaubst du wirklich, dass die Beamten, die den TE sofort rauszogen, nicht schon den NETTOwert der Überschreitung angaben?
Sprich: Gemessener Wert, abzgl. Messtoleranz.
Siehe: http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/toleran
z.php

Mit Tachovorlauf hat das nichts mehr zu tun.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
17.09.2011, 19:59 Uhr

zu: Viel zu schnell in einer 50er Zone

Die Tachovoreilung spielt bei der Messung natürlich keine Rolle.
Soweit ich weiß, gibt es sowohl Messgeräte, die die Fehlertoleranz abziegen und den "Nettowert" ausspucken, als auch solche, die das nicht tun. Ich denke aber, dass die Beamten vor Ort dann den Toleranzabzug vorgenommen haben.

Soweit keine besonderen Umstände vorlagen (z.B. Rennen), halte ich eine MPU für nicht wahrscheinlich. Bei weiteren Geschwindigkeitsverstößen (neben den üblichen Probezeitfolgen) aber durchaus denkbar.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Chris835
17.09.2011, 20:11 Uhr

zu: Viel zu schnell in einer 50er Zone

So schnell kommt es zu keienr MPU.
Die Geldbuße und Nachschulung kosten halt Geld... das ist eine Sache... mit dem Fahrverbot wird man eigentlich so richtig bestraft...das tut den meisten mehr weh als das Geld.

Eine MPU wäre z.B fällig wenn bei dieser Sache Alkohol oder Drogen im Spiel waren. Ich gehe mal davon aus, das dies nicht der Fall war. Dann nur die von mir bereits genannten Sanktionen.

Weitere Punkte solltest du dir jetzt nicht erlauben!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern alhabu
18.09.2011, 22:03 Uhr

zu: Viel zu schnell in einer 50er Zone

Also den Führerschein haben die nicht sofort eingezogen und gefahren bin ich anscheind 108Km/h abzüglich 3km/h toleranz...
also 105km/h netto

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
18.09.2011, 22:45 Uhr

zu: Viel zu schnell in einer 50er Zone

Macht nach dem Bußgeldrechner
http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php :

Bußgeld: 240 €
Punkte in Flensburg: 4 Punkte
Fahrverbot: 1 Monat
Rechtsgrundlage: Bußgeldkatalog, siehe Tatbestand Nr. 11.3.8
Verwaltungsgebühr: 20,00 € (für das Ausstellen des Bußgeldbescheids)
Verwaltungsauslagen: 3,50 € (für die Zusendung des Bußgeldbescheids)
Rechtsgrundlage Gebühren: § 107 Abs. 1, 3 Nr. 2 OWiG
Folgen für die Probezeit: Sie müssen mit weiteren Konsequenzen aufgrund der Probezeit rechnen, da dieser Verstoß im Verkehrszentralregister eingetragen wird:

Die Behörde wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar anordnen und Ihnen hierfür eine Frist setzen.
§ 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG

Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre.
§ 2a Abs. 2a StVG

Wenn Sie bis zur gesetzten Frist am Aufbauseminar nicht teilnehmen, oder wenn Ihre Teilnahme-Bescheinigung der Behörde nicht rechtzeitig vorliegt, kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden (§ 2a Abs. 3 StVG).

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
18.09.2011, 22:54 Uhr

zu: Viel zu schnell in einer 50er Zone

Sorry, Korrektur, natürlich hattest du recht mit ...

Bußgeld: 280 €
Punkte in Flensburg: 4 Punkte
Fahrverbot: 2 Monate
Rechtsgrundlage: Bußgeldkatalog, siehe Tatbestand Nr. 11.3.8
Verwaltungsgebühr: 20,00 € (für das Ausstellen des Bußgeldbescheids)
Verwaltungsauslagen: 3,50 € (für die Zusendung des Bußgeldbescheids)

... wenn du die 280€ auch unerwähnt ließest. ;o)

Ich hatte den Haken noch auf "außerorts" :o( *schäm*

und dazu kommen natürlich das Seminar und der verlängerten Probezeit.

Das war es aber "erstmal" ....
und bleibt ja auch dabei, weil du nun brav wurdest, nicht wahr? ;o)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-128

Sie dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren

Sie müssen mindestens mit 60 km/h fahren, sofern Sie nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit langsamer fahren müssen

Sie dürfen diese Straße nicht benutzen, wenn Sie nicht mindestens 60 km/h fahren können oder dürfen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108 / 3 Fehlerpunkte

Was bedeutet dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-108

Anfang einer geschlossenen Ortschaft

Beginn einer Umleitung

Ende einer geschlossenen Ortschaft

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.22-102 / 3 Fehlerpunkte

Womit ist bei Dunkelheit eine Ladung zu kennzeichnen, die mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt?

Mit orangefarbener Warntafel

Mit roter Leuchte und rotem Rückstrahler

Durch Einschalten der Nebelschlussleuchte