Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern modder
30.03.2013, 09:31 Uhr

Amnestie bei weit zurückliegendem Entzug

Mir wurde vor über 20 Jahren der Führerschein entzogen.
Hätte ihn zwischenzeitlich neu machen können inkl. MPU.
Da ich aber verkehrsgünstig wohne und aus finanziellen Gründen hatte ich darauf Verzichtet.

Jetzt sagte mir jemand, es hätte eine Art Amnestie gegeben, und ich könnte den Führerschein nur gegen 1. Hilfe-Kurs und Sehtest ohne weiteres auf Antrag wiederbekommen.

Ist da was dran oder isz das nur eine Geücht ohne jede Grundlage?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern modder
31.03.2013, 11:25 Uhr

zu: Amnestie bei weit zurückliegendem Entzug

Habe es selbts herausgefunden. Und ja. Grundsätzlich ist es möglich, wenn einem denn der Sachbearbeiter der ausstellenden Behörde gewogen ist:
Wenn die Fahrerlaubnis durch das Strafgericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde nach dem Punktsystem entzogen worden ist, muss zunächst der Ablauf der gerichtlichen oder gesetzlichen Sperrfrist abgewartet werden. Die Ablegung einer Fahrerlaubnisprüfung ist seit dem 16. Januar 2009 nach Ablauf von zwei Jahren nur noch in Fällen erforderlich, in denen Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt, § 20 Abs. 2 FeV. Daher kann in Fällen, in denen für die Neuerteilung eine MPU notwendig wäre, nach dem Ablauf der Tilgungsfrist von 15 Jahren § 29 StVG und einem korrekt gestellten Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis, die Fahrerlaubnis ohne medizinisch-psychologisches Gutachten und unter Umständen ohne das erneute Ablegen einer Fahrerlaubnisprüfung neu erteilt werden. Die gerichtlich angeordnete Sperrfrist kann verkürzt werden. Wenn seit dem Entzug oder der Versagung der Fahrerlaubnis oder einer nicht bestandenen MPU, weniger als 15 Jahre vergangen sind, wird die Fahrerlaubnisbehörde vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-002 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie tun, wenn Sie unterwegs feststellen, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist?

Das Fahrzeug auf kürzestem Weg aus dem Verkehr ziehen

Erst nach Beseitigung des Schadens weiterfahren

Bis zur nächsten Vertragswerkstatt weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Nur Warnblinklicht einschalten

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen

Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen