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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern torbenson
10.04.2013, 12:38 Uhr

Tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum - Handy

Hallo :)
Folgende Frage: Darf ich z.B. auf einem Parkplatz eines Supermarktes (ohne Schranke) mit meinem Handy während der Fahrt telefonieren?

Meines Wissens nach ist trotz eines Schildes an der Einfahrt des Parkplatzes "Hier gilt die StVO" die Straßenverkehrsordnung nur "an zu nehmen" und nicht vorgeschrieben. Bei Unfällen wäre ja § 1(2) StVO die Grundlage des Verstoßes.

Demnach dürfe die Polizei mich nicht mit einem Verwarnungsgeld verwarnen, da ich ja keinen Unfall gebaut habe und niemanden belästigt oder gefährdet habe und ein Rückgriff auf § 1(2) StVO somit nicht möglich ist.

Liege ich richtig?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
21.05.2013, 07:30 Uhr

zu: Tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum - Handy

Nein. Der von dir beschriebene Parkplatz ist öffentlicher Verkehrsraum.
Es ist dabei schnurz, ob sich dort ein Schild "Hier gilt die StVO" befindet.
Im öffentlichen Verkehrsraum ist das Fahren -und gleichzeitige Handytelefonieren- untersagt.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-006-B

Der Junge

- wird Sie in jedem Fall vorbeifahren lassen

- wird vielleicht noch nach links schauen, aber trotzdem losfahren

- könnte im nächsten Augenblick losfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-007

Mit einer Unterführung für Radfahrer

Mit einem Verkehrsverbot für Radfahrer

Mit Radfahrern, welche die Fahrbahn kreuzen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.23-001 / 3 Fehlerpunkte

Wer ist für den verkehrssicheren Zustand eines zugelassenen Fahrzeugs verantwortlich?

Der Halter

Die Haftpflichtversicherung

Der Fahrer