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Bußgeld, Punkte, Probezeit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Isa-Steiner96
20.02.2015, 22:44 Uhr

Fristverlängerung des Aufbauseminars.

Hallo,

Ich habe heute den Brief bekommen, dass ich bis zum 18. April den Aufbauseminar abgeschlossen haben muss.
Nun hab ich aber das Problem, dass ich vom 18.-15. März Abitur schreibe und es einfach nicht packe, noch 9 Stunden herzugeben :(
Und nach dem Abitur fahre ich eine Woche lang in den Urlaub, was schon lange geplant ist. Das heißt, ich hätte nur noch eine Woche übrig. Außerdem hab ich bald schon wieder die mündlichen Prüfungen Anfang Mai :/
Denkt ihr die beim Amt erlassen mir eine Fristverlängerung wenn ich denen das erkläre? Oder ist die Chance gleich Null?

Liebe Grüße
Isabel

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Framivo
24.02.2015, 14:57 Uhr

zu: Fristverlängerung des Aufbauseminars.

Glaube die Chance ist gering, dass du mit der Erklärung durchkommst. Hast ja jetzt auch noch 2 Monate Zeit, da sollten sich 9 h eigentlich unterbringen lassen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Krabbes-Fahrschule
13.03.2015, 21:51 Uhr

zu: Fristverlängerung des Aufbauseminars.

Wenn auch etwas spät als Antwort, hoffentlich dennoch hilfreich. Eine Fristverlängerung zu beantragen ist in der Regel kein Problem, du solltest dich allerdings bereits vorher in einer Fahrschule zum Seminar angemeldet haben. Dann fährst du mit dem abgeschlossenen Vertrag und der erhaltenen Quittung zum zuständigen Strassenverkehrsamt, zeigst beides dort vor und beantragst gleich die Fristverlängerung.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.20-006 / 3 Fehlerpunkte

Eine Straßenbahn fährt in der Fahrbahnmitte und erreicht eine Haltestelle mit wartenden Fahrgästen am Fahrbahnrand. Wie verhalten Sie sich kurz vor dem Stillstand der Straßenbahn?

Ich bleibe hinter der Straßenbahn, um die Fahrgäste nicht zu gefährden

Ich brauche die Fahrgäste in dieser Situation nicht zu beachten, weil sie die Fahrbahn noch nicht betreten dürfen

Ich überhole die Straßenbahn, weil diese noch nicht steht

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen