
|
Das FAHRTIPPS-Forum
Fahrzeuge, Technik
 commander
24.02.2005, 20:54 Uhr
ABE´s immer im Original mitführen?
Guten Abend zusammen,
habe mir ein neues Auto gekauft an dem ziemlich viel getuned ist. Es hat vor dem Kauf neuen TÜV erhalten, daher geh ich davon aus, dass die technischen Veränderungen i. O. sind.
Der Vorbesitzer hat aber nix eintragen lassen, sondern mir nen Stabel ABE´s und anderer Schreiben mitgegeben.
Muss ich diese immer im Original mitführen oder kann ich alles kopieren und in nem Hefter mitnehmen?
Wie drakonisch sind die Strafen, die ich erhalte, falls er eine ABE vergessen hat und ich quasi ohne Erlaubnis mit rum fahre(bin momentan in der Probezeit)?
Ich freu mich auf eure Antworten
Commander

 xgoedex
25.02.2005, 10:29 Uhr
zu: ABE´s immer im Original mitführen?
Die ABE's müssen im Orginal mitgeführt werden. Kopien sind keine Dokumente.
Wie so oft, kann auch hier der Teufel im Detail stecken. Zu beachten sind daher Feinheiten (das Kleingedruckte) in den ABE's.
So steht zum Beispiel häufig bei den kleinen Sportlenkrädern irgendwo ganz klein "Nur zugelassen mit serienmäßiger Bereifung".
D.h. breite Schluffen eintragen lassen und dann kleines Lenkrad rein mit ABE reicht u.U. nicht aus. Da beides zusammen wirkt, ist dann eventl. die ABE für's Lenkrad nicht mehr gültig. Also beides zusammen abnehmen lassen oder die ABE gründlich studieren!
(Nur zur Info: Inbetriebnahme trotz erloschener BE = 50,- Euro, 3 Punkte + Nachschulung und Probezeitverlängerung)
Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
 fidel
25.02.2005, 10:43 Uhr
zu: ABE´s immer im Original mitführen?
Also ich nehm auch immer alles mit. Ich würde den Stapel "ABE's" mal durch sehen nicht das auch teilweise Teilegutachten(TÜV-Gutachten) dabei sind denn das kann dann teuer werden. Wer weis wie der Vorbesitzer die Karre durch den tüv bekommen hat( vielleicht connections).
 Georg_g
25.02.2005, 11:24 Uhr
Kopie reicht aus
Die ABE's müssen im Orginal mitgeführt werden. Kopien sind keine Dokumente.
Eine ABE ist kein Dokument, das im Original vorliegen muss (wie z.B. Führerschein, Fahrzeugschein, Personalausweis). Das, was der Hersteller mitliefert, ist ja eigentlich auch nur eine Kopie. Das Original existiert sozusagen nur einmal und liegt im Aktenschrank des Herstellers.
Die Wirksamkeit der ABE ergibt sich daraus, dass das verwendete Fahrzeug in der ABE genannt ist und die KBA-Nummer nicht nur in der ABE, sondern auch noch mal direkt auf dem Teil zu finden ist (eingestanzt, eingeprägt etc.).
Eine vergessene Bescheinigung bedeutet übrigens nicht, dass die Betriebserlaubnis erloschen wäre, sondern kostet nur 10 Euro, also vergleichbar einem vergessenen Führerschein.
 xgoedex
26.02.2005, 10:51 Uhr
zu: ABE´s immer im Original mitführen?
»Das, was der Hersteller mitliefert, ist ja eigentlich auch nur eine Kopie. Das Original existiert sozusagen nur einmal und liegt im Aktenschrank des Herstellers.«
Da magst du recht haben. Beim KBA dürfte auch noch ein Orginal liegen.
Finde aber dennoch eine Kopie von der Kopie nicht so gut. Sowas läßt sich dann ja noch leichter verfälschen. Aber immer noch besser als gar nix dabei haben.
»Eine vergessene Bescheinigung bedeutet übrigens nicht, dass die Betriebserlaubnis erloschen wäre,...«
Stimmt! Hab ich was gegenteiliges behauptet?
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte
Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken
Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren
Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte
Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?
Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben
Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden
Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-109-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie überholen wollen?

Mit unsicherer Fahrweise des Radfahrers
Mit plötzlich auftauchendem Gegenverkehr
Mit Rutschgefahr und verlängertem Anhalteweg
FAHRTIPPS-Seiten, die Sie auch interessieren könnten:
|
|
 |
|