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Fahrzeuge, Technik


 
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11.01.2006, 20:00 Uhr

zu: Wie lange dauert es bis ein Versicherungsfall geklärt ist?

Ich habe auf das Geld von der Versicherung meines holländischen Unfallgegners seinerzeit 4 oder 5 Monate gewartet. Das Geld hat dann ein Inkassounternehmen eingetrieben.

Im Zweifelsfall hätte ich also die 4 bis 5 Monate nur ein zerstörtes Auto gehabt. Habe allerdings sofort reparieren lassen, nachdem der Gutachter fertig war.

Christian

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13.01.2006, 12:15 Uhr

zu: Wie lange dauert es bis ein Versicherungsfall geklärt ist?

>Für diesen Fall brauchst Du dann DRINGEND einen Anwalt<

Wieso braucht man da einen Anwalt? Wenn die Forderung fällig und unstrittig ist, kann man das ganze Prozedere mit Fristsetzung, Verzugszinsen und Co. auch selber durchziehen. Dafür würde ich keinen Anwalt nehmen.

Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Waechter im All
13.01.2006, 14:33 Uhr

zu: Wie lange dauert es bis ein Versicherungsfall geklärt ist?

Wenn's ums Thema "Teilschuld" geht, könnte man mit der Versicherung ja den Deal versuchen, den unstrittigen Teil der Forderung erstmal auszuzahlen und sich nur über den strittigen Rest weiter zu kloppen

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13.01.2006, 23:51 Uhr

zu: Wie lange dauert es bis ein Versicherungsfall geklärt ist?

Gut, dass ich nicht bei DIR versichert bin ;-P

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.36-010 / 3 Fehlerpunkte

Aus einem unmittelbar vor Ihnen fahrenden Polizeifahrzeug wird Ihnen eine rot leuchtende Winkerkelle gezeigt. Was bedeutet dies?

Sie müssen dem Fahrzeug folgen und hinter ihm anhalten

Sie müssen das Zeichen nicht beachten

Sie werden aufgefordert, abzubiegen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich hier ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-108-B

Dass der entferntere Radfahrer nach links pendelt

Auf stark schwankende Fahrweise des Radfahrers mit der Last auf dem Gepäckträger

Dass beide Radfahrer ohne Pendelbewegungen dicht am Bordstein weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen