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Fahrzeuge, Technik


 
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11.03.2006, 23:00 Uhr

zu: Repaturentschädigung nach Unfall

nein. Die Versicherung hat den Vermögensschaden zu ersetzen, der durch den Unfall entstanden ist. ob du mit den kratzern rumfahren möchtest, ist deine Sache - der Wagen ist aber mit dem Schaden weniger wert, bei einem Verkauf zum Beispiel.

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12.03.2006, 01:24 Uhr

zu: Repaturentschädigung nach Unfall

Klär das einfach mit der gegnerischen Versicherung ab. Vermutlich werden sie einen Gutachter beauftragen (bzw du kannst dann auch selber einen auswählen, wenn dir das lieber ist). Den im Gutachten ermittelten Schadenswert kannst du dir dann auszahlen lassen. Die Mehrwertsteuer wird dir aber nur erstattet, wenn du sie auf wirklich gezahlt hast. Im Voraus bekommst du die also nicht. Du bist auch nicht verpflichtet den Schaden reparieren zu lassen.

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12.03.2006, 14:01 Uhr

zu: Repaturentschädigung nach Unfall

Deshalb habe ich ja gesagt: Einfach bei der gegnerischen Versicherung nachfragen... Wenn sie sagen, ihnen reicht ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt, dann brauchst du keinen Gutachter, wenn die ein Gutachten wollen, dann mach das.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss hier die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-105-B

Das Motorrad

Ich selbst

Der rote Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-021-B

Ich darf

- erst nach dem Motorrad abbiegen

- vor dem gelben Pkw abbiegen

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie sich einstellen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-101-B

Auf Wildwechsel hinter der Kurve

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Auf ein Fahrzeug, das hinter der Kurve in Ihrer Richtung langsam fährt