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Fahrzeuge, Technik
steinboeckin
25.08.2006, 07:47 Uhr
TÜV-Plakette nicht erteilt
Hallo,
eine Bekannte war mit ihrem Ford Galaxy beim TÜV und hat die Plakette nicht erteilt bekommen.
Bei ihrem Wagen ist die Airbag-Kontrolleuchte ein "Dauerbrenner"....eigentlich schon, seit sie den Wagen gekauft hat.
Damit war sie bei Ford und die sagten, das sei halt so, habe aber überhaupt keinen Einfluss auf die Funktionstüchtigkeit. Sie brauche keine Bedenken zu haben, dass der airbag irgendwann mal plötzlich ohne Anlass ausgelöst wird.
Nun hat ihr der TÜV, die brennende Kontrollechte unter
"erhebliche Mängel" eingestuft und die Plakette nicht erteilt.
..um die 80 Euro hat sie ausgegeben. Was nun?
Stefan Süßmann
25.08.2006, 08:14 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
Na, reparieren lassen. Die brennende Kontrollleuchte ist ein erheblicher Mangel und in der Regel ist das Airbagsystem dann ohne Funktion. Die angebliche Aussage des Ford-Händlers ist ein Witz.
mfg
Stefan
steinboeckin
25.08.2006, 08:32 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
Hallo Stefan Süssmann,
danke für die schnelle Antwort.
Natürlich MUSS sie das nun reparieren lassen. Nur,
wenn Ford sagt, der Mängel sei unerheblich, geht sie doch davon aus, dass das stimmt.
Sie ärgert sich halt über das viele Geld das sie ausgegeben hat und nun noch mehr ausgeben muss.
Wir hatten überlegt, vielleicht mit dem Mängelbericht zu Ford zu gehen, dabei auf deren Aussage zu verweisen, der Mängel sei irrelevant und darauf zu bestehen, dass Ford den Mängel behebt?
steinboeckin
25.08.2006, 09:14 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
Hallo heuschrecke,
das ist ein Missverständnis.
Sie hat den Wagen bei Ford gekauft, weil ihr Vater Prozente bekam.
Das ist ja das Ärgerliche: Ford selbst sagte, dass alles in Ordung so sei...
steinboeckin
25.08.2006, 09:33 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
also nix mit Entschädigung für TÜV-Kosten, Reparatur auf Kulanz, oder so?
...erstmal, Danke.
Gruß
steinboeckin
steinboeckin
25.08.2006, 11:20 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
Also nochmal,
gaaaanz langsam:
Sie hat den Wagen bei Ford gekauft, im Werk!
Beim Kauf hat man ihr gesagt, dass das dauernde Brennen der Kotrolleuchte unerheblich ist. und keinen Einfluss auf die Funktionstätigkeit hat. Das Lämpchen geht beim Starten an, alle anderen Anzeigen erlöschen; nur diese Kontrolleuchte brennt weiterhin. Bisher ist sie immer so damit gefahren.
Nun war der TÜV fällig und der Ärger da.
Deshalb denken wir uns, Ford müsse jetzt das Portemonnaie aufmachen.
Hastes nu' verstanden? ;-)
Dr.Hasenbein
25.08.2006, 11:36 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
Habt ihr Euch die Aussage von Ford schriftlich geben lassen? Nein? Dann habt ihr imho ganz schlechte Karten! Nachher war es bestimmt so, dass der Ford Mitarbeiter, der mittlerweile gar nicht mehr für Ford arbeitet, gesagt hat, dass es ganz normal ist, dass die rote Lampe leuchtet, wenn die HANDBREMSE angezogen ist ;-)
Ford wäre schon blöd, wenn man diese gravierende Fehlinfo von damals heute noch zugibt.
Grüße
Dr.Hasenbein
PS: Vielleicht muss nur der Stecker unter dem Sitz angelötet werden. Ist jedenfalls bei Renault öfter mal der Fall.... sollte aber dennoch DRINGEND gemacht werden
steinboeckin
25.08.2006, 11:44 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
Hallo dr. Hasenbein,
danke für die Antwort.
Ich werde ihr raten, trotz nicht vorhandenen schriftlichen Kram, Ford einen Besuch abzustatten.
Ich werde gegebenenfalls davon berichten.
Bis dann.
Gruß
steinboeckin
][
25.08.2006, 12:56 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
Warum hat sie nicht vor dem TÜV-Besuch einfach eben die die Lampe rausgedreht? Unabhängig davon, was die Fordleute sagen, kann man sich doch denken, dass der TÜV sowas nicht ignoriert.
Würde erstmal bei Ford den Fehlerspeicher löschen, gut möglich, dass da noch ein Fehler drin ist, weil irgendwann mal ein Stecker gelöst war oä.
Gruß
Christian
Chrisx021983
25.08.2006, 13:16 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
@ Dr.Hasenbein,
Die stecker werden nicht angelötet, sondern entfernt und dann werden die Kabel direkt miteinander verbunden da man in dem fall von einem zu grossen übergangswiderstand ausgeht.
Gruss
Chris
Chrisx021983
25.08.2006, 13:19 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
@AngryAngel
Warum hat sie nicht vor dem TÜV-Besuch einfach eben die die Lampe rausgedreht?
Das will ich erleben wie das gerade eben gehen soll!!
Dafür muss erstmal die Tachoeinheit demontiert werden, und je nach Modell kann man dafür einen Halben Tag locker einplanen!!
Gruss
Chris
][
25.08.2006, 14:06 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
Bei meinem Ex-Corsa (hatte das gleiche Problem) hat der komplette Vorgang inklusive Zusammenbau 10 Minuten gedauert.
Keine Ahnung, wie lange das bei nem Galaxy dauert. Wäre auf jeden Fall sinnvoller als eine Wiedervorführung gewesen.
Stefan Süßmann
26.08.2006, 08:55 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
"Warum hat sie nicht vor dem TÜV-Besuch einfach eben die die Lampe rausgedreht? Unabhängig davon, was die Fordleute sagen, kann man sich doch denken, dass der TÜV sowas nicht ignoriert.
"
Eine Airbag-Kontrollleuchte, die garnicht an geht, ist auch ein erheblicher Mangel :-)
mfg
Stefan
][
26.08.2006, 14:55 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
Wird dem Prüfer aber kaum auffallen.
Stefan Süßmann
29.08.2006, 08:19 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
"Wird dem Prüfer aber kaum auffallen.
"
Dann hat er schlecht geprüft.
mfg
Stefan
Lambo-Benni
29.08.2006, 10:07 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
Hi steinboeckin,
ich denke, der FORD-Händler wird so kulant sein, den Fehler mindestens einzugestehen.
Wichtig dabei: immer freundlich bleiben!
steinboeckin
30.08.2006, 06:55 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
Hallo ihr,
erst einmal Danke für die weiteren gutgemeinten Ratschläge.
"...Wichtig dabei: immer freundlich bleiben!"...
"...Wichtig dabei: immer hartnäckig bleiben!"
;-)
...die Beschwerdeführerin zeichnete sich durch eine freundliche Hartnäckigkeit aus... oder: hartnäckige Freundlichkeit?...;-)
Der WDR, hat während der "Lokalzeit" immer mal ein Thema, zu dem man sich äusseren kann. Diese Woche ist in "...wie klappt's eigentlich mit...?"
- der Elektronik im Auto,
Thema.
Aufhänger waren zwei Mädels, ich glaube aus BI, die erst vom gerufenen ADAC oder Werkstattdienst, oder so, aus ihrem Auto "gerettet" werden konnten. Die Zentralverriegelung liess sich nicht aktivieren, weil die Batterie leer gelaufen war.
Nächsten Dienstag werden die Antworten gesendet.
Die Bekannte sträubt sich aber ihren Fall dort per Tel./ Mail zu schildern:
Neues Auto bei Ford gekauft.
Airbag- Kontrolleuchte als Dauerbrenner.
Bei Nachfrage, MÜNDLICHE Bestätigung erhalten: keine Funktionsbeeinträchtigung.
Jetzt zur HU und
keine Plakette erhalten, wegen erheblicher Mängel, nämlich der dauernden Airbag-kontrollbeleuchtung.
Was nun? ...oder so.
Gruß
steinboeckin
steinboeckin
21.09.2006, 08:00 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
Hallo,
ich will nur Bescheid geben. Alle Freundlichkeit und Hartnäckigkeit hat nichts ergeben. Sie kann nichts schriftliches vorweisen.
Es ist so gelaufen, wie Stefan Süssmann befürchtet hat.
»Eine Airbag-Kontrollleuchte, die garnicht an geht, ist auch ein erheblicher Mangel :-)«
und
»Dann hat er schlecht geprüft.«
... :-/
Stefan Süßmann
21.09.2006, 08:31 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
Mit anderen Worten Du hast jetzt eine neue Plakette aber keinen funktionierenden Airbag !?!?
Na herzlichen Glückwunsch.
mfg
Stefan
steinboeckin
23.09.2006, 07:53 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
Hallo Stefan Süßmann,
» ...Mit anderen Worten Du hast jetzt eine neue Plakette aber keinen funktionierenden Airbag !?!?... «
»...Ford und die sagten, das sei halt so, habe aber überhaupt keinen Einfluss auf die Funktionstüchtigkeit. Sie brauche keine Bedenken zu haben, dass der airbag irgendwann mal plötzlich ohne Anlass ausgelöst wird... «
Gruß
steinboeckin
Lizzard
23.09.2006, 12:32 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
@steinboeckin
Was Ford sagt, ist dem TÜV schnurzpiepegal. Was ist denn nun? Hast du die Plakette oder nicht?
Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
@Stefan Süßmann
Warum soll sie denn die Plakette nicht erhalten? Nur weil der Airback nicht richtig funktioniert? Bei älteren Fahrzeugen gibt es auch keinen Airback und die TÜV-Plakette gibt es trotzdem. Gibt es nicht auch Autos, bei denen der Airback trotz Vorrichtung fehlt. Vielleicht sogar der Sicherheit halber (Kindersitz), rausgebaut wurde. Erteilt dann der TÜV irgendwelche Auflagen?
steinboeckin
23.09.2006, 15:55 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
Exakt, Doppelkorn,
die Plakette klebt... auch ohne funktionierende bzw. "lahm gelegte" Kontrollleuchte.
Sie weiss und der TÜV hat es ihr ja bestätigt, dass alle Einrichtungen am und im Auto auch funktionstüchtig sein müssen.
Sie hofft inständig, dass Ford recht hat mit seiner Aussage, die Funktion der airbags sei auch bei nicht funktionierender Kontrolllechte nicht eingeschränkt.
Gruß
steinboeckin
Lizzard
23.09.2006, 16:19 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
Kann ich nur zu sagen: Typisch Frau, wie man sich so breitschlagen lassen kann, oh man...
steinboeckin
24.09.2006, 00:43 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
Hallo Lizzard,
falsch! Nicht typisch Frau, sondern typisch wie Frauen in dieser Beziehung behandelt werden. So muss es heissen und dann gäbe ich dir vollkommen recht. Es ist so!
Eine andere Bekannte war in der Werkstatt, weil sie um Hilfe bat bzgl. ihres Wagens, der unvermittelt Aussetzer hatte. Zweimal war sie da und hat jemanden aus der Werkstatt gebeten, mal mitzufahren. Es wurde lapidar abgetan, mit den Worten, dass könne nicht sein.
Beim dritten mal hat sie ihren Freund geschickt. Und siehe da, es kam jemand mit und der Wagen hatte wieder einen Aussetzer.
Ihm wurde geglaubt... dem Freund, nicht dem Wagen... Einen Tag Werkstatt... diesmal der Wagen... nicht der Freund ;-)... und der Fehler war behoben.
Schick' mir einen Mann 'rüber, der bereit ist, mit ihr zu Ford zu gehen und ich wette, die Sache wird erledigt werden.
Frustrierten Gruß von
steinboeckin
Lizzard
24.09.2006, 00:45 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
>>>Schick' mir einen Mann 'rüber, der bereit ist, mit ihr zu Ford zu gehen und ich wette, die Sache wird erledigt werden.<<<
Ich hab diese Woche Urlaub. Wohnt deine Bekannte in Berlin? :-D
steinboeckin
24.09.2006, 00:49 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
Nein. Dinslaken.
Gute Nacht.
][
24.09.2006, 01:18 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
Die Frage ist aber, ob man sich das gefallen lassen muss. Wann wurde das Auto gekauft? Ist es weniger als 6 Monate her? Wann wurde die brennende Airbaglampe zum ersten Mal beim Händler reklamiert?
Wenn es weniger als 6 Monate nach dem Kauf reklamiert wurde, Brief schreiben, Frist zur Behebung setzen, wenn die Frist verstrichen ist, ab zum Anwalt. In den ersten 6 Monaten nach dem Gebrauchtwagenkauf gilt die umgekehrte Beweislast, dh., der Händler muss nachweisen, dass ein eventueller Mangel noch nicht vorhanden war, als er das Auto verkauft hat.
Ich gehe hier jetzt davon aus, dass keine Garantie abgeschlossen wurde.
Gruß
Christian
Stefan Süßmann
25.09.2006, 08:32 Uhr
zu: TÜV-Plakette nicht erteilt
"Sie hofft inständig, dass Ford recht hat mit seiner Aussage, die Funktion der airbags sei auch bei nicht funktionierender Kontrolllechte nicht eingeschränkt.
"
Ja, ja. die Hoffnung stirbt zuletzt.....
Jedenfalls nach den Fahrzeuginsassen.
Ein Fehler im Airbagsystem stellt einen erheblichen Mangel dar, auch wenn manche Leute das nicht wahr haben möchten. Die Vorgaben für die Prüforganisationen sind da eindeutig.
mfg
Stefan
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-107 / 3 Fehlerpunkte
Wodurch erreichen Sie einen günstigen Kraftstoffverbrauch und geringen Schadstoffausstoß?
Durch volles Ausfahren der Gänge
Durch eine ausgeglichene Fahrweise in niedrigen Drehzahlbereichen
Durch einen technisch einwandfreien und richtig eingestellten Motor
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-003 / 3 Fehlerpunkte
In welchen Fällen müssen Sie an Zebrastreifen besonders vorsichtig fahren?
Wenn ein anderes Fahrzeug bereits vor dem Zebrastreifen wartet
Wenn Fußgänger die Fahrbahn überqueren wollen
Wenn die Sicht auf den Zebrastreifen behindert ist
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf das Ende einer Zone mit einer
- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h
- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h
- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
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