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Fahrzeuge, Technik
 Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
Nummernschilder
Ich bin umgezogen und müßte mein Fahrzeug auch ummelden. Nun tritt für mich die Frage auf, ob ich trotzdem meine Nummernschilder behalten kann oder mir neue besorgen muß. Falls ich neue brauche, wie verhält es sich mit der TÜV-Plakette? Bekomme ich für neue Schilder automatisch neue Aufkleber (selbstverständlich mit den gleichen Angaben) oder muß ich mich erst der Dekra vorstellen?
 to
20.03.2007, 11:51 Uhr
zu: Nummernschilder
Nur wenn Du innerhalb des Zulassungsbezirks umgezogen bist, kannst du die Nummernschilder behalten.
 trexer
20.03.2007, 20:16 Uhr
zu: Nummernschilder
Richtig. Ansonsten muss das Fahrzeug umgemeldet werden. Das kostet ne Kleinigkeit und geht bei deinem neuen Straßenverkehrsamt. Neue Nummernschild brauchste dann auch und das Straßenverkehrsamt übermnimmt dann TüV und AU angaben auf die neuen Schilder.
 Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Nummernschilder
Danke für Eure Hinweise. Ich habe mein Fahrzeug heute umgemeldet und stellte dabei mit erschrecken fest, daß ich nächsten Monat schon wieder zum TÜV muß. Manchmal hat soch eine Aktion auch seine positiven Seiten. Vor 2 Jahren (wie schnell doch die Zeit vorbei ist) ist mir das 3 Monate zu spät aufgefallen.
Falls jemand von den Forumteilnehmern auch sein Fahrzeug ummelden muß, den möchte ich noch darauf hinweisen, das man bei Wohnortwechsel zu erst bei der Versicherung vorstellig werden muß. Das habe ich vorige Woche auch erst beim Straßenverkehrsamt erfahren. Also hieß es, noch dieVersicherung aufsuchen. Naja, das Wetter war ja auch im Gegensatz zu voriger Woche wesentlich besser und die Schilder gene nicht gerade einfach ab (wenn man weder Werkzeug einstecken hat noch sich damit auskennt :-o)
 Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Nummernschilder
@Kahleberger
Ich habe doch auf mein hinteres Kennzeichen geschaut - als ich es in der Hand hatte -! ;-)
Alter Wortklauber, natürlich muß ich mit meinem Fahrzeug (es fährt leider nicht allein dorthin) zur DEKRA um TÜV (oder doch Hauptuntersuchung?) machen zu lassen.
 tolu
30.03.2007, 16:03 Uhr
zu: Nummernschilder
der tüv kommt auch zu dir, wenn du ihn lieb bittest oder mehrere fahrzeuge hast.
 Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr
zu: Nummernschilder
"Nicht nur der TÜV, auch der DEKRA kommt gefahren, um die Fahrzeugbegutachtung und Prüfung vorzunehmen..."
Nun gut, wenn ich dann meine Räder abgebaut habe, damit mein Auto nicht mehr so schwer ist, wird es wirklich mit dem HINFAHREN etwas schwierig. Nur müßte ich erst die Räumung des Parkplatzes veranlassen, damit die DEKRA hier Platz hat. Sie nimmt schließlich einige m² ein.
;-)))
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte
Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?
Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten
Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen
Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte
Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?
Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind
Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren
Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte
Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?
Die Regel "rechts vor links"
Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung
Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig
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