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Fahrzeuge, Technik


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.04.2007, 15:44 Uhr

zu: Polizeimessgeräte

das kommt auf das Meßfahrzeug an. Es hört sich so an, als habe es sich bei Dir um ein ProViDa- Fahrzeug gehandelt. Hier kann auch, ohne eine längere Meßstrecke einhalten zu müssen, die gefahrene Geschwindigkeit recht genau ermittelt werden. kleinere Meßfehler werden durch einen relativ großzügigen Toleranzabzug (meist 10% des Meßwertes) zu Deinen Gunsten bereinigt.
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit darf auch während eines Überholvorganges nicht überschritten werden.
Ich empfehle Dir, mal ein wenig mit den Werten im Bußgeldrechner auf unserer Seite zu spielen, um Dir auszurechnen, was Dich erwartet.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ute
25.07.2007, 21:40 Uhr

zu: Polizeimessgeräte

Da hast Du Dir ja ein schönes Osterei in Dein Nest gelegt. Ich denke durch das Filmen können sie Dir schon einiges nachweisen. Auch wenn es nur 10 sek. waren. Ich habe noch nie etwas gelesen, das für Bußgeld die Frage der Zeit der überhöhten Geschwindigkeit eine Rolle spielte.
Sicher können die Polizisten an Hand der gefilmten Zeit, der eigenen Geschwindigkeit und der Entfernung Deine Geschwindigkeit berechnen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Marvin Waack
09.04.2007, 20:48 Uhr

zu: Polizeimessgeräte

Meines Wissen kann aber in keiner Beschleunigungsphase gemessen werden.
Das Zivilfahrzeug muss ja konstant hinter den Fahrzeug über einige 100m hinterher fahren um die Durchschnittsgeschwindigkeit zu errechnen.
Und bei Geschwindigkeiten um die 100km/h herum können das nur wenige Sekunden sein.
Somit könnten sie dir nachdem Überholvorgang konstant hinterher gefahren sein.

Und das mit dem heben und senken des Nummernschilders ist quatsch.
Am besten suchst du jetzt deine Rechtschutzversicherung auf.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt nach diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-004

Höchstens mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Parken ist während des Einkaufens überall erlaubt

Auf spielende Kinder achten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen