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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern focusdriver87
02.07.2007, 21:51 Uhr

Abgasuntersuchung für Kräder (AUK)

Hallo,

Welche Krafträder müßen eigentlich zur Abgasuntersuchung? Im Lehrbuch "Fahren lernen" widerspricht sich da was!

einerseits heißt es: "Fahrzeuge mit mind. 4 Rädern"

andererseits: "alle Krafträder die ein amtliches Kennzeichen führen und ab dem 1.1.1989 erstmals zugelassen worden sind"

Kann mich da mal jemand aufklären ? :-)

Danke!

Gruß
Dominik


Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern kleine881
02.07.2007, 22:22 Uhr

zu: Abgasuntersuchung für Kräder (AUK)

Soweit ich weiß, müssen Motorräder nicht zur AU.
Bei meinem wurden zwar irgendwelche Messungen durchgeführt, aber für die Zulassung war es bedeutungslos. Die Mitarbeiterin dort meinte zu ihrer Auszubildenen auch noch: "Motorräder zur AU? Son´Quatsch!"

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Stefan1988
03.07.2007, 10:54 Uhr

zu: Abgasuntersuchung für Kräder (AUK)

Seit 1. April -glaube ich- müssen alle Motorräder zur AU, also hört sich der Satz "alle Krafträder die ein amtliches Kennzeichen führen und ab dem 1.1.1989 erstmals zugelassen worden sind" schonmal sehr gut an.
Wenns so im Lehrbuch steht wird es so sein.

Allerdings wird die AU innerhalb der HU durchgeführt, und nicht extra, sonst wäre es ja noch blöder....

Das da noch das mit den 4 Rädern steht, könnte daraus resultieren, dass es diese Motorrad-AU noch nicht solange gibt.

MFg Stefan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Schoki
03.07.2007, 13:31 Uhr

zu: Abgasuntersuchung für Kräder (AUK)

Ich kanns mir nur so vorstellen:

Bei Krafträdern wird die AU zusammen mit der Hauptuntersuchung gemacht.

Bei Kraftfahrzeugen kann man HU und AU getrennt voneinander machen.

Deshalb steht es wohl im Lehrbuch nicht zusammen sondern getrennt.

Gruß,
Schoki

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
03.07.2007, 20:18 Uhr

zu: Abgasuntersuchung für Kräder (AUK)

In der Tat ist es so, dass seit dem 1.4.2006 alle Motorraeder, die nach 1989 zugelassen sind, zur ASU muessen. Die ASU ist dabei Teil der HU, d.h. ASU nicht bestanden ist gleich TUEV nicht bestanden. Deswegen gibt es keine eigene Plakette fuer die ASU.

Quelle: hier

Da man die Qual der Wahl hat zwischen guter Leistung in allen Drehzahlbereichen und Bestehen der ASU, kann man
- entweder mit dem "faulen" Kompromiss leben, und auf einen Teil der moeglichen Motorleistung verzichten,
- oder am Vergaser drehen und die Zuendkurve zurechtprogrammieren,
- oder (beim Einspritzer) sich einen Power Commander kaufen, vor dem Besuch beim TUEV eben die entsprechende Map mit dem Laptop hochladen und fertig.
- oder sich ein Motorrad von vor 1989 kaufen - imho die coolste Option :-)

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen dürfen Sie die Leitlinie überfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-117-B

In keinem Fall

Um an einem Hindernis vorbeizufahren

Zum Überholen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-007

Rechtsabbiegen ohne anzuhalten

Rechtsabbiegen nur, wenn die Ampel "Grün" zeigt

Rechtsabbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach vorherigem Anhalten, sofern niemand behindert oder gefährdet wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen