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Fahrzeuge, Technik

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25.12.2007, 20:49 Uhr

Erhöhte TüV-Gebüren. Ab wann?

Hallo!

Ich habe gehört, dass die TüV-Gebüren angehoben werden sollen. Ab wann gelten die? Ab 2008?

LG!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.12.2007, 14:04 Uhr

zu: Erhöhte TüV-Gebüren. Ab wann?

Der Bundesrat hat der Gebührenerhöhung am 20.12. zugestimmt. Wann die Erhöhung in Kraft tritt, ist derzeit noch nicht bekannt, aber es sollen nicht alle Gebühren gleichzeitig Anfang 2008 erhöht werden, sondern stufenweise angehoben werden.

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26.12.2007, 14:11 Uhr

zu: Erhöhte TüV-Gebüren. Ab wann?

Hallo!

In 1/08 müsste unser Ato wieder zum TüV. Sollte man das lieber noch 2007 machen oder ist im Januar 2008 noch mit keinen Erhöhungen zu rechnen?

LG

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
26.12.2007, 15:18 Uhr

zu: Erhöhte TüV-Gebüren. Ab wann?

Die HU soll um 4,50 Euro teurer werden, die AU um 6 Euro beim Diesel und um 2 Euro beim Benziner. Wenn dein Fahrzeug per OBD eigendiagnosefähig ist, dann sinken die Gebühren sogar um 4,60 Euro (Benziner) bzw. 13,80 Euro (Diesel).

Wenn du also ein neueres Fahrzeug hast, dann wird die Untersuchung nächstes Jahr sogar billiger. Ob das nun aber schon ab Januar der Fall ist, weiß ich nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-101-B

Links von der Fahrbahnbegrenzung darf nicht gehalten werden

Langsame Fahrzeuge müssen möglichst auf dem Seitenstreifen fahren

Die Fahrbahnbegrenzung darf auf keinen Fall überfahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-009 / 3 Fehlerpunkte

Zwei Fahrzeuge kommen sich entgegen und wollen beide links abbiegen. Wie müssen sie sich im Regelfall verhalten?

Sie fahren einen weiten Bogen und biegen hintereinander ab

Sie biegen voreinander ab

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h