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Fahrzeuge, Technik

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30.01.2008, 08:14 Uhr

"Sport-Pedale"

Hallo!

Außer diesem Thread:
http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=15773&a
mp;forum=5#beitrag_111473


konnte ich nicht viel zu diesem Thema finden.

Meine Frage ist:
Auf welcher Grundlage (§§?) werden hier Punkte verteilt und
Seit wann, muß man diese "Sport-Pedale" eintragen lassen und
warum benötigen nur einige Kfz eine Eintragung und nicht jedes?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
30.01.2008, 14:05 Uhr

zu: "Sport-Pedale"

StVZO § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

»(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.«


----------------------------

Ich denke mal, das Problem ist Punkt 2,

Es ist offenbar nicht sicher, dass von den Pedalen bzw. der Art der Montage keine Gefahr ausgeht.

Wenn man allerdings Pedeale montiert, für die eine "Allgemeine Betriebserlaubnis" erteilt wurde, dann braucht man - je nachdem, wie es in der Betriebserlaubnis verlangt wird - eventuell keine TÜV-Abnahme, sondern nur eine Ausfertigung dieser Betriebserlaubnis mitzuführen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-012-B

Sofort bremsen und bremsbereit bleiben

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-001 / 3 Fehlerpunkte

Radfahrer und Fußgänger sind auf der Fahrbahn. Was ist beim Überholen zu beachten?

Sie dürfen

- nicht überholen, wenn Sie einen ausreichenden Seitenabstand wegen Gegenverkehr nicht einhalten können

- mit einem Seitenabstand von weniger als 1 m überholen, wenn Sie rechtzeitig hupen

- nur mit ausreichendem Seitenabstand (mindestens 1,5 m) überholen