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Fahrzeuge, Technik

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Klappspaten
07.03.2008, 16:09 Uhr

Bluetooth-Headset - rechtlich okay?

Hallo!

Bisher hab ich noch kein Headset zum telefonieren gehabt, in letzter Zeit hab es (trotz ausschließlich privater Fahrten) aber immer wieder Situationen, in denen ich rechts ranfahren musste, um z.B. eine Verspätung anzukündigen.

Jetzt bin ich heute zum Elektronik-Fachgeschäft und habe mir ein Bluetooth-Headset gekauft, das man (natürlich kabellos) am Ohr tragen und (am Besten vor der Fahrt) mit dem Handy verbinden kann.

Über eine Taste kann ich anrufe entgegennehmen. Das gilt rechtlich nicht als Berühung des Telefons, was verboten ist, oder? Und entsprechend wäre das Anrufen dann nur über Sprachwahl erlaubt, oder?

Danke!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
07.03.2008, 17:11 Uhr

zu: Bluetooth-Headset - rechtlich okay?

Die genaue technische Ausführung spielt keine Rolle, sofern du das Mobiltelefon nicht in der Hand halten musst. Die Annahme von Gesprächen über eine Taste ist also möglich, das Wählen per Sprachwahl auch.

Bei vielen Mobiltelefonen gibt es auch eine Kfz-Funktion. Nach einigen Malen Klingeln (häufig einstellbar) wird das Gespräch automatisch angenommen.

Ansonsten kannst du dir natürlich trotz Bluetooth noch eine Passiv-Halterung kaufen. Dann kannst du auch direkt über die Tastatur wählen, weil du ja dazu das Telefon nicht in der Hand halten musst.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
07.03.2008, 19:15 Uhr

zu: Bluetooth-Headset - rechtlich okay?

Ist ok. Bedenke, dass du in Deutschland hinterm Steuer alles tun kannst, außer telefon in die hand nehmen...also diktiergerät in die hand nehmen, sandwich schmieren, burger braten, sex, funkgerät in der hand halten, kamera halten... ;)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-104-B

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